Funktionale Verknüpfungen liegen vor, wenn Teilmaschinen so zusammenwirken, dass sie funktionstechnisch eine Einheit bilden und dadurch auf ein gemeinsames Produktionsziel ausgerichtet sind. Das kann z. B. notwendige vorbereitende Handlungen, die eigentliche Bearbeitung oder den Herstellungsvorgang umfassen und evtl. noch die Verpackung bis zum Aufstapeln der Produkte auf Paletten betreffen.

Um zu entscheiden, ob eine funktionale Verknüpfung der Teilmaschinen i. S. einer Gesamtanlage vorliegt, sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Liegt produktionstechnisch gesehen ein gemeinsames Ziel vor?
  • Liegt eine funktionale Verknüpfung vor?

Können beide Fragen mit "Nein" beantwortet werden, liegt keine Gesamtheit von Maschinen vor.

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