§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

1Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) als Bundesoberbehörde. 2Das Bundesamt ist zuständig für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene. 3Es untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat[1] [Bis 26.06.2020: Innern].

[1] Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.

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