Betriebsärzte sind Personen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, denen vom Arbeitgeber die im Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen Aufgaben übertragen wurden. Ihre Tätigkeit widmet sich der Schnittstelle zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Betriebsärzte übernehmen die ärztliche Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation. Ihre Tätigkeit dient der Vorbeugung, Erkennung und Therapie arbeitsbedingter Gesundheitsschäden, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der allgemeinen Prävention im betrieblichen Umfeld. Sie wirken auch bei Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben mit.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Sozialgesetzbuch, insbesondere SGB V, VI, VII und IX,
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
- DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
- Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
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