Der Aushangpflicht wird der Arbeitgeber dadurch gerecht, dass diese an einem "Schwarzen Brett" ausgehängt bzw. zugänglich gemacht werden. Der Arbeitnehmer muss ungestört und von Vorgesetzten unkontrollierbar diese Gesetze einsehen können. In größeren Unternehmen mit mehreren Betriebsteilen, verschiedenen Baukörpern oder Stockwerken, verschiedenen Filialen usw. muss in jeder dieser Einheiten ein Aushang erfolgen. Der Arbeitnehmer muss die Vorschriften "stets" einsehen können, d. h. ein Aushang in Räumen, die nicht immer zugänglich sind, reicht nicht aus.

Der Aushang muss die jeweils aktuell geltenden Gesetze umfassen.

 
Praxis-Tipp

Aushangpflichtige Gesetze

Viele Verlage geben Textsammlungen unter dem Titel "Aushangpflichtige Gesetze" heraus, die oftmals bereits mit einer Kordel zum Aufhängen versehen sind. Wird hier die jeweils aktuelle Auflage verwendet, kommt man seiner Aktualitätsverpflichtung ohne Probleme nach.

Die berufsgenossenschaftlichen Regelungen werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft dem Arbeitgeber zum Aushang überlassen.

In Zeiten, in denen der PC am Arbeitsplatz zur "Standardausrüstung" gehört und die Firmenintranets viele wichtige Informationen enthalten, kann der "Aushangverpflichtung" auch durch eine Bereitstellung der Gesetze in diesem Intranet nachgekommen werden, allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass jeder Mitarbeiter Zugang zu einem solchen Arbeitsplatz hat!

In einigen Vorschriften ist von einer "Auslegeverpflichtung" die Rede. Diese entspricht der Aushangverpflichtung.

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