Sicherheitstechniker und -meister sind gehobene Fachkräfte, die zwischen Ingenieur und Facharbeiter oder Gesellen stehen. Sie müssen in der Lage sein, technische, insbesondere sicherheitstechnische Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu lösen.

Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde, wenn sie

  • eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben,
  • danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben und
  • einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstalters mit Erfolg abgeschlossen haben (§ 4 Abs. 4 DGUV V2).

Wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens 4 Jahre lang als Techniker tätig war und einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat, erfüllt die Anforderungen ebenfalls.

Sicherheitsmeister erfüllen die Fachkundevoraussetzungen, wenn sie

  • die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben,
  • danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben und
  • einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstalters mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn eine Person ohne Meisterprüfung mindestens 4 Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war, einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat (§ 4 Abs. 5 DGUV V2).

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