Begriff

Arbeitsschutzmanagement heißt, den betrieblichen Arbeitsschutz (zu dem auch der Gesundheitsschutz, die Ergonomie sowie die Gesundheitsförderung zu zählen sind) zu managen. Dies bedeutet:

  • Die Geschäftsführung legt Ziele für den Arbeitsschutz im Unternehmen schriftlich fest, macht sie bekannt und bricht sie mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften für deren Bereiche herunter.
  • Die Geschäftsführung regelt zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Ressourcen, Strukturen und Prozesse).
  • Die Führungskräfte planen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihrem Zuständigkeitsbereich und zur Erreichung der vereinbarten Ziele.
  • Die Führungskräfte setzen mit ihren Mitarbeitern die geplanten Maßnahmen entsprechend den Vorgaben um und verfolgen die Umsetzung.
  • Die Führungskräfte steuern bei Bedarf nach.
  • Der Unternehmer prüft regelmäßig mit Unterstützung der Akteure im Arbeitsschutz die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Erreichung der Ziele und leitet bei Soll-Ist-Abweichungen Korrekturen und Verbesserungen ein.

Das systematische Vorgehen und das systematische Arbeitsschutzhandeln tragen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, zur Gesundheitsförderung sowie zur Anlagensicherheit bei. Arbeitsschutz managen ist vor allem ein Führungsprozess. Arbeitsschutzmanagement unterscheidet sich von einem Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) dadurch, dass die Umsetzung sich nicht zwingend an einem definierten Managementsystem (AMS-Konzept) orientiert.

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