Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen gelebt werden. Das Arbeitsschutzmanagement fordert und regelt deshalb explizit die aktive Einbeziehung der Mitarbeiter. Hierzu schafft es Mitwirkungsmöglichkeiten, wie aktive Formen der Unterweisung (z. B. Sicherheitskurzgespräche) sowie Sicherheitsgruppen, Gesundheitszirkel etc., und Förderung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter (Stichwort "aus Betroffenen Beteiligte machen").

Der internationale AMS-Standard DIN ISO 45.001 differenziert zwischen Beteiligung (Einbeziehung in die Entscheidungsfindung) und Konsultation (Ansichten einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird) und stärkt damit die Einbeziehung der Beschäftigten.

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