Von einem Unternehmen wird derzeit weder vom Gesetzgeber, noch von seinem Unfallversicherungsträger die Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements explizit gefordert. Betrachtet man allerdings die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes an einen Arbeitgeber (Unternehmer), so wird deutlich, dass die Kernpunkte eines Arbeitsschutzmanagements direkt und die ihm zugrundeliegende Strategie indirekt gefordert werden:

  • Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis aus (v. a. § 5).
  • Es verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen "zu treffen" – also zu ermitteln, zu planen und umzusetzen, sie "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen" und erforderlichenfalls "anzupassen" – also zu korrigieren oder zu verbessern (§ 3 Abs. 1 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber muss für die Umsetzung des Arbeitsschutzes "eine geeignete Organisation" aufbauen, die "erforderlichen Mittel bereitstellen" und Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen einbinden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG), z. B. durch die Auswahl und Beauftragung geeigneter Führungskräfte (§ 7 ArbSchG), die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) etc.

Einen empfehlenden Charakter hat der nationale "Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme", der von allen im Arbeitsschutz relevanten Gruppen (BMAS, Arbeitsschutzbehörden der Länder, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Sozialpartner) erarbeitet und veröffentlicht wurde. Durch seinen "normativen" Charakter empfiehlt er Unternehmen, ein Arbeitsschutzmanagement auf freiwilliger Basis anzuwenden.

Im Gegensatz zu diesen indirekten Forderungen erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern einen nachweisbar wirksamen Arbeitsschutz bzw. ein intaktes Arbeitsschutzmanagement. Ein Beispiel dafür ist die petro-chemische Industrie. Hier verlangen die Unternehmen von ihren Kontraktoren den Nachweis eines wirksamen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) i. d. R. entsprechend dem AMS-Standard "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)" bzw. "Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)". Die Relevanz des Themas Arbeitsschutzmanagement ist durch die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" deutlich gestiegen. Immer mehr Unternehmen fordern zukünftig von ihren Lieferanten und Partnerfirmen ein Arbeitsschutzmanagement.

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