
Auch Facebook will die Werbung für seine Nutzer künftig stärker personalisieren. Dafür wertet das Online-Netzwerk künftig in den USA auch Informationen über den Besuch anderer Webseiten aus. Nutzer können der Datenerhebung widersprechen.
Internetnutzer kennen das: sie suchen nach einem Produkt und bekommen anschließend auf allen möglichen Webseiten Werbung dafür angezeigt. Bisher griff Facebook nicht auf solche Surfdaten von außerhalb des Netzwerks zurück. Das wird sich jetzt zunächst in den USA, später weltweit ändern. Werbung solle so besser an die Interessen der Nutzer angepasst werden, erklärte das weltgrößte Online-Netzwerk bei der Ankündigung am Donnerstag.
Wenn man zum Beispiel über den Kauf eines neuen Fernsehers nachdenke und sich entsprechend im Netz informiert habe, könnte Facebook Werbung für TV-Geräte oder andere Verbraucherelektronik anzeigen.
Nutzer können widersprechen
Nutzer können die Verknüpfung auch ausschalten, betonte Facebook. Das geht über die Profil-Einstellungen. Allerdings müssen sie das für jedes Gerät, mit dem sie Facebook ansteuern, einzeln festlegen.
Außerdem können Nutzer die neuen Werbeeinstellungen abzulehnen, indem sie der Datenerhebung bei der Digital Advertising Alliance widersprechen. Dort können Internetnutzer auch gegen die Datensammlung durch andere Werbefirmen Widerspruch einlegen.
Facebook verspricht Nutzern mehr Kontrolle
Zugleich würden die Nutzer laut Facebook mehr Kontrolle bekommen: Von jeder Anzeige aus komme man in ein Menü, in dem bestimmte Interessenbereiche aus der Liste gestrichen werden können. Diese Steuerfunktion solle nach dem Start in den USA in den kommenden Monaten auch weltweit eingeführt werden.
Viele Anbieter greifen bereits zu Werbung, die auf dem Verhalten im Netz basiert. So verfahren beispielsweise Anzeigen-Netzwerke. Facebook stützte sich nach eigenen Angaben bisher vor allem auf die Aktivität von Nutzern innerhalb des Netzwerks - etwa, bei welchen Seiten sie den "Gefällt mir"-Knopf geklickt haben.
Schlagworte zum Thema: Online-Werbung, Facebook, Online-Netzwerk, Webanalyse
- Wann droht den Gesellschaftern verschiedener Rechtsformen persönliche Haftung?
- Compliance Standards und Zertifizierung als gemeinsames Ziel
- BGH erklärt Werbeblocking durch Adblocker-Geschäftsmodelle für zulässig
- Diese neuen Datenschutzregeln gelten ab 25.5. im Gesundheitswesen
- Empörtes EU-Parlament besteht auf Anhörung Zuckerbergs zu Daten-Umgang
- US-Sicherheitsbehörden u.a. warnen vor Hacker-Angriff über IT-Schwachstellen
- IT-Sicherheitsbeauftragter
- Können Schmiergelder Betriebsausgaben sein?
- Wie weit darf sich der Arbeitgeber in die Betriebsratswahl einmischen?
- Personalmangel bei Datenschutzbehörden behindert DSGVO-Durchsetzung
- EU-Datenschutz-Grundverordnung - die 10 wichtigsten Regeln
- DS-GVO: Checkliste für Datenschutzbeauftragte
- Geldwäschegesetz: Transparenzregister soll die Compliance-Organisation unterstützen
- Wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen gespeichert werden?
- Datenschutzgesetz 2018: Umsetzung in nationales Recht und Regelung von Wahlrechten
- Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
- Neue Pflichten für Website-Betreiber durch die DSGVO
- Bei Videoüberwachung verschärfte Kennzeichnungspflichten und Sanktionen ab Mai 2018
- Grundlagen der EU-DSGVO: Wer ist wofür verantwortlich?
- Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf das Personalrecruiting
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden