
Bei der Einführung neuer Datenschutzbestimmungen hat Google sich über die Bedenken europäischer Datenschutzbehörden hinweggesetzt. Diese wollen jetzt mit einer Task-Force die Praxis bei der Verarbeitung der Nutzerdaten überprüfen.
Auf wenig Gegenliebe ist der Internetkonzern Google mit seinen im vergangenen Jahr überarbeiteten Datenschutzbestimmungen bei zahlreichen europäischen Datenschutzbehörden gestoßen. Trotz erheblicher Bedenken der in der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe zusammengeschlossenen Aufsichtsbehörden hatte der Internetkonzern im März letzten Jahres hier erhebliche Änderungen vorgenommen.
Umfassende Auswertung geplant
Die Datenschützer stören sich vor allem daran, dass Google sich in den Bestimmungen das Recht einräumen lässt, die Nutzerdaten, die von den zahlreichen Google-Diensten anfallen, umfassend und dienstübergreifend auszuwerten, ohne dass die Anwender darüber in ausreichendem Maße informiert werden. Die umfassende Auswertung kann nach Ansicht der Datenschützer zudem in erheblichem Maße zur Profilbildung beitragen. Ebenso beanstanden sie, dass es für die Nutzer völlig unabsehbar sei, welche Folgen seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten habe.
Berechtigte Zweifel an Gesetzmäßigkeit
An der neu gegründeten Task-Force, die nun die Rechtmäßigkeit der Google-Bestimmungen überprüfen soll, nehmen Aufsichtsbehörden aus zahlreichen Staaten teil. Neben der federführenden Behörde aus Frankreich gehören auch die Datenschutzbehörden aus Großbritannien, Italien, Spanien und Deutschland zu diesem Kreis. Bei der Vorstellung der Task-Force wies der für Google in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass detaillierte Analysen der französischen Datenschutzbehörde CNIL erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geänderten Privatsphäre-Bestimmungen ergeben hätten.
Schlagworte zum Thema: Google, Datenschutz, Aufsichtsbehörde
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