Bundeskartellamt: Strafen in Höhe von 190 Millionen Euro

Auch 2015 war ein Jahr mit teuren Strafen wegen Verstößen in der Wirtschaft. So hat das Bundeskartellamt in elf Fällen rund 190 Mio. EUR Bußgelder verhängt, das ist allerdings deutlich weniger als im Jahr davor. Betroffen davon waren unterschiedliche Branchen. Neben Ermittlungen in den klassischen Berufsgruppen nahm vor allem der Aufgabenbereich Internetökonomie zu.

Das Bundeskartellamt begrenzt die Marktmacht in der Wirtschaft und sanktioniert verbotene Wettbewerbsbeschränkungen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betont im Rückblick auf das Jahr 2015, dass dies nach Art eines Schiedsrichters geschehe. Eine besondere Herausforderung ist und bleibt dabei die Internetökonomie.

Bundeskartellamt verhängt deutlich geringere Bußgelder als im Vorjahr

In 11 Fällen verhängte das Bundeskartellamt gegen 37 Unternehmen und 24 Privatpersonen Bußgeldstrafen. Die Untersuchungen fanden u. a. bei Automobilzulieferern, Matratzenherstellern und Herstellern von Fertiggaragen statt. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 190 Mio. verhängt, deutlich weniger als im Jahr davor, als die Strafgelder bei über 1 Mrd. EUR lagen.

Bundeskartellamt - Schwerpunkt Internetökonomie

Im Aufgabenschwerpunkt Internetökonomie ging es 2015 vor allem darum, die beiden Fusionsvorhaben von je 2 Immobilien- bzw. Datingplattformen zu prüfen. In beiden Fällen stimmte das Bundeskartellamt der Fusion zu.

Weniger erfreut waren dagegen sicherlich die Internetunternehmen, bei denen das Bundeskartellamt die Bestpreisklausel untersagte. Dazu gehörten sowohl Amazon als auch das Hotelbuchungsportal HRS.

Da vor allem große Konzerne im Internet ihre Produkte anbieten, war und ist das Bundeskartellamt damit beschäftigt, sich mit Internet-Vertriebsbedingungen auseinanderzusetzen. In der Vergangenheit sind Markenhersteller wie Adidas oder Asics mit ihren Bedingungen negativ aufgefallen. Sie untersagten kleineren Geschäften den Online-Handel mit ihren Produkten oder wollten den Preis bestimmen.

Besonderheit fürs Bundeskartellamt: Ministererlaubnis hebelt Untersagung aus

Rund 1.100 Zusammenschlussvorhaben wurden 2015 beim Bundeskartellamt angemeldet. Eines davon wurde untersagt. Dabei handelte es sich um den geplanten Erwerb von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka.

Doch in diesem Fall scheint die Behörde nicht das letzte Wort gesprochen zu haben. Edeka stellte einen Antrag auf Ministererlaubnis – mit Erfolg. Anfang 2016 verkündete Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass er die Übernahme unter bestimmten Bedingungen genehmigen will.

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