Auseinandersetzung mit der Vorstandshaftung

Durch das Siemens/Neubürger-Urteil wird die Haftung des Vorstandes bei Compliance-Verstößen in den Mittelpunkt gerückt. Durch das Urteil wurden auch generelle Fragen zur Compliance-Verantwortung im System der Organhaftung von Geschäftsleitern aufgeworfen. 2 Rechtsanwälte zeigen anhand von 20 Thesen die Problematik des Urteils auf.

Prof. Christoph Seibt und Dr. Johannes Cziupka setzen sich in ihrem Aufsatz kritisch mit dem Urteil des Landesgerichts München auseinander. Sie schätzen einigen Aussagen so problematisch ein, dass sie davon ausgehen, dass das bisher nicht rechtskräftige Urteil von den folgenden Instanzen nicht bestätigt wird.

Zwischen Legalität und Ermessen

Die 20 Thesen sind in 4 Kapitel unterteilt. Zunächst geht es um Compliance-Verantwortung zwischen Legalität und Ermessen. Bereits in der zweiten These widersprechen die Autoren der Ansicht des LG München, nach dem system- und anlassbezogene Pflichten eine Legalitätspflicht ohne Ermessungsspielraum sei. In den folgenden Thesen erläutern sie die notwendige Unterscheidung nach dem „Ob“ und „Wie“ von Compliance-Maßnahmen und weisen auf den Proportionalitätengrundsatz hin.

Zwischen Gesamtverantwortung und Delegation

Im Kapitel Compliance-Verantwortung zwischen Gesamtverantwortung und Delegation gehen Seibt und Cziupka in den Thesen 6 bis 11 näher auf die Möglichkeiten und Grenzen einer Delegation sowie die Installation eines fachlich unabhängigen „Chief Compliance Officer“ ein. Eine Compliance-Pflicht schließe die Möglichkeit einer Delegation nicht grundsätzlich aus. Auch die Überwachungspflicht könne nicht als statisch angesehen werden, sondern wachse bei konkreten Anhaltspunkten für Mängel in der Compliance. Letztendlich könne aus der Überwachungspflicht eine Eingreifpflicht werden. Auch eine vertikale Delegation dürfe keinen vollständig weisungsfreien Handlungsspielraum eröffnen, sondern dem Vorstand müsse es jederzeit möglich sein, seine Compliance-Verantwortung wieder vollständig an sich ziehen und Weisungen erteilen zu können.

Aktienrechtlicher Binnenregress und ersatzfähige Schäden

In den beiden folgenden Kapiteln stellen die beiden Rechtsanwälte ihre weiteren Thesen in den Zusammenhang mit den Themenbereichen des aktienrechtlichen Binnenregresses bzw. der ersatzfähigen Schäden innerhalb der Compliance-Verantwortung.

Der Aufsatz wurde in der Fachzeitschrift "Der Betrieb" Nr. 29/2014 veröffentlicht.

Schlagworte zum Thema:  Compliance, Vorstand, Haftung