PSA gegen Absturz: Bestandteile der Absturzsicherung

Arbeiten in Höhen und Tiefen ist gefährlich. An Arbeitsplätzen mit Absturzrisiko, die nicht kollektiv gesichert sind, ist die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz, PSAgA) daher unerlässlich. Welche Kategorien zur PSAgA gehören und wann sie zum Einsatz kommen, erfahren Sie hier.

Was gehört zur PSA gegen Absturz?

Zur PSA gegen Absturz gehören eine ganze Reihe genormter Ausrüstungsgegenstände, die in der DGUV-Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ beschrieben sind. Die PSAgA besteht immer aus mehreren Bestandteilen. 
Welche PSAgA zum Einsatz kommt hängt vom Einsatzzweck und den damit verbundenen Gefährdungen ab. So unterscheidet man Auffang-, Rückhalte- und Arbeitsplatzpositionierungssysteme:

Auffangsysteme verhindern nicht zwangsläufig den freien Fall, müssen diesen aber auffangen, die Fallstrecke begrenzen und den Fangstoß auf max. 6 kN reduzieren. Nach dem Auffangen muss die abgestürzte Person in einer hängenden Position gehalten werden, in der sie auf Hilfe warten kann.

Rückhaltesysteme verhindern den Absturz durch Begrenzung des Aktionsradius.

Arbeitsplatzpositionierungssysteme sorgen dafür, dass sich Beschäftigte so anschlagen und sichern können, dass beide Hände für die Arbeit frei sind.

Bestandteile der PSA gegen Absturz

Auffanggurte nach DIN EN 361 und Haltegurte nach DIN EN 358 zählen zu den Körperhaltevorrichtungen. Sie werden am Körper getragen. Doch diese allein nützen nichts, denn sie müssen mit einem festen Punkt (definierte Anschlageinrichtung (ASE) nach DIN EN 795 (fest oder mobil) oder einer Anschlagmöglichkeit – z.B. Stahlfachwerk) verbunden werden, der genügend Kraft aufnehmen kann, um einen Absturz zu verhindern bzw. aufzufangen.  

Die Verbindung wird durch Verbindungsmittel hergestellt. Das können Chemiefaserseile oder -bänder, Stahlseile oder Ketten sein, die entsprechend konfektioniert sind. D.h. an den Enden sind entsprechende Verbindungselemente nach DIN EN 362 (z.B. selbst verriegelnde/manuell verriegelbare Karabiner-, Rohrhaken) fest angebracht. Verbindungsmittel nach DIN EN 354 können eine definierte Länge haben oder aber in der Länge verstellbar sein. Sie werden in Auffangsystemen eingesetzt. Deshalb müssen sie mit Falldämpfern bzw. energieabsorbierenden Eigenschaften ausgestattet sein, um Fallkräfte zu minimieren. Das kann über integrierte Falldämpfer (Bandfalldämpfer durch Aufreißen oder Reibfalldämpfer durch Seilbremse) oder aber Seildehnung realisiert werden. Dann gibt es noch Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360, die wie der Sicherheitsgurt im Auto funktionieren. Das Seil oder Band wird immer automatisch zurückgezogen. Erst beim Erreichen einer definierten Geschwindigkeit beim Auszug blockiert das Gerät und der Nutzer wird gehalten/aufgefangen.

Verbindungsmitteln nach DIN EN 358 fehlt diese Falldämpfung, daher dürfen sie nicht zu Auffangzwecken, sondern nur in Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen verwendet werden.

Zum Aufsteigen an Leitern zu hochgelegenen Arbeitsplätzen werden auch Auffangsysteme verwendet. Dabei werden mitlaufende Auffanggeräte benutzt, die mit einer Auffangöse des Auffanggurtes verbunden werden. Es wird unterschieden, ob diese an einer festen Schiene (z.B. Mittelholm der Steigleiter nach DIN EN 353 -1) oder an einem Seil (bewegliche Führung nach DIN EN 353-2) benutzt werden.

Anschlageinrichtungen (ASE) nach DIN EN 795 dienen als Anschlagpunkt für das Verbindungsmittel. Hier werden aber nur mobile ASE'en der PSAgA zugeordnet.

Regelmäßige Prüfungen erforderlich

Alle Komponenten der PSAgA müssen vor der Benutzung durch die Benutzer:innen auf den ordnungsgemäßen Zustand und fehlerfreie Funktion überprüft werden. Zusätzlich wird, gemäß Herstellerangaben eine zusätzliche Prüfung durch sachkundige Personen gefordert. Der zeitliche Abstand zwischen diesen Prüfungen richtet sich nach betrieblichen Verhältnissen (z.B. Umweltbedingungen, wechselnde Nutzer*innen). Sie muss jedoch mindestens nach 12 Monaten durchgeführt werden.

In den Bedienungsanleitungen der Hersteller ist, vor allem für textile und aus Kunststoffen bestehende Komponenten der PSAgA, eine maximale Gebrauchsdauer festgeschrieben. Bei sicherheitsrelevanten Beschädigungen ist die PSAgA sofort der Benutzung zu entziehen.

Was gehört nicht zur PSA gegen Absturz?

Festangebrachte Anschlageinrichtungen an einer Konstruktion oder einem Gebäude gehören nicht zur PSA gegen Absturz. Auffangeinrichtungen wie Schutznetze, Schutzwände, Schutzgerüste oder Geländer, wie sie häufig auf dem Bau zu sehen sind, ebenfalls nicht. Das sind zwar Schutzausrüstungen gegen Absturz, aber eben keine persönlichen; sie gelten für mehrere Personen.

Wann ist eine PSA gegen Absturz zu benutzen?

Eine PSA gegen Absturz ist immer zu benutzen, wenn man sich einer Absturzkante auf weniger als zwei Meter nähert und sofern dort nicht technische Maßnahmen getroffen wurden, die einen Absturz verhindern. Absturzgefährdung besteht ab einer Höhe von einem Meter oder wenn man sich an Medien bewegt, in denen man ertrinken bzw. versinken kann: an der Wasserkante oder an Silos beispielsweise.

Unterweisung zum Umgang mit PSA gegen Absturz

Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 fordern eine Erstunterweisung und danach fortlaufend mindestens einmal jährlich weitere Unterweisungen. Diese Unterweisungen dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden, die körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind. Sie müssen umfassende Kenntnisse über die benutzte Ausrüstung und zu Vorschriften und Regelwerk sowie zur Gefährdungsbeurteilung haben und darüber hinaus mindestens 15 Tage im Jahr praktische Tätigkeit mit PSA gegen Absturz nachweisen (s. DGUV Grundsatz 312-001).

Die Unterweisung beinhaltet zum einen den theoretischen Part, zum anderen praktische Übungen. Vermittelt wird die Benutzung der PSA, die richtige Verwendung, das richtige Anschlagen und die Längeneinstellung. Besteht die Möglichkeit, dass Personen abstürzen, müssen Rettungskonzepte erstellt werden.  Dann wird es notwendig, auch die Rettung von Personen mit den vorhandenen Rettungsausrüstungen praktisch zu üben.