Erstunterweisung: Grundlage für gesundes und sicheres Arbeiten

Die Erstunterweisung soll neue Kolleg:innen mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im neuen Unternehmen vertraut machen. Dazu werden sowohl allgemeine als auch arbeitsplatzbezogene Inhalte vermittelt. Es geht aber nicht nur um die Wissensvermittlung: Die Sensibilisierung für Sicherheit und Gesundheit steht vor allem bei der Unterweisung junger Leute im Mittelpunkt.

Die Erstunterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich (Versetzung innerhalb oder außerhalb des ursprünglichen Arbeitsbereichs) und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder -verfahren erfolgen und regelmäßig wiederholt werden.

Organisation und Ablauf der Erstunterweisung

Am ersten Arbeitstag sucht der neue Mitarbeiter zunächst die Personalabteilung auf, um dort die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Danach geht der neue Mitarbeiter normalerweise zum ersten Mal in seinen neuen Arbeitsbereich und meldet sich dort bei seinen Vorgesetzten.

Durch eine Führungskraft oder einen vom Arbeitgeber ausgewählten Fachkundigen erhält er dann die Erstunterweisung. In der Regel geht es im ersten Teil der Unterweisung um Grundlagen des allgemeinen Arbeitsschutzes, im zweiten Teil um konkrete arbeitsplatzbezogene Informationen.

Erstunterweisung: Inhalte

Der allgemeine Teil beschäftigt sich mit den Inhalten, die für alle neueingestellten Mitarbeiter zutreffen. Die Verantwortung für die Inhalte hat allein der Arbeitgeber bzw. die verantwortliche Führungskraft, auch wenn sie selbst die Unterweisung nicht durchführt und diese Aufgabe lediglich an einen Fachkundigen delegiert hat. Im Anschluss an die eigentliche Unterweisung folgt zumeist eine Betriebsbegehung, bei der die Inhalte der Unterweisung an praktischen Beispielen verdeutlicht werden sollen.

Allgemeiner Teil der Erstunterweisung

Inhalte des allgemeinen Teils sind vor allem:

  • Bedeutung des Arbeitsschutzes im Betrieb: Hierbei wird erläutert, welche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb getroffen werden. Beantwortet werden Fragen wie: Welche Strategie/Philosophie verfolgt das Unternehmen bei Arbeits- und Gesundheitsschutz? Was sind hierbei die Prioritäten? Was sind die wichtigsten Verhaltensregeln für die Beschäftigten (zum Beispiel Meldepflicht bei Unfällen, Beinaheunfällen oder Gefährdungen).
  • Vorstellung der relevanten Ansprechpartner: Die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz relevanten Ansprechpartner im Unternehmen werden vorgestellt - beispielsweise die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragte oder der Betriebsarzt.
  • Sensibilisierung für das Thema Arbeitsschutz: Den neuen Beschäftigten soll die Bedeutung des Themas für den Unternehmenserfolg und für sich selbst klar gemacht werden.
  • Allgemeine Informationen über den Betrieb: Bei einer Betriebsbegehung werden unter anderem die die Kollegen für die Arbeitssicherheit sensible Bereiche des Betriebes, die wichtigsten sozialen Räumlichkeiten sowie die Verantwortlichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen vorgestellt.
  • Fragen der neuen Mitarbeiter: Zum Ende sollten die neuen Mitarbeiter Fragen stellen dürfen, die der Unterweisende beantwortet.

Arbeitsplatzbezogener Teil der Erstunterweisung

Im arbeitsplatzbezogenen Teil sollten dem neuen Mitarbeiter spezifische Informationen zur Sicherheit am neuen Arbeitsplatz gegeben werden.

  • Erstunterweisung am Arbeitsplatz: Die neuen Mitarbeiter werden über die arbeitsplatzbezogenen Richtlinien, Regeln und Verhaltensweisen unterrichtet.
  • Vorstellung der Gefährdungen am Arbeitsplatz: Hierbei werden konkret die spezifischen Gefährdungen und die getroffenen Schutzmaßnahmen des neuen Arbeitsplatzes vorgestellt, wie man sich an diesem möglichst sicher und unfallfrei verhält und wie man bei Unfällen und Beinaheunfällen reagieren sollte.
  • Fragen des neuen Mitarbeiters: Auch hierbei muss der Unterweisende zum Abschluss die Fragen des neuen Mitarbeiters beantworten.

Zeitliche Abstände zu Folgeunterweisungen

Nach der Erstunterweisung gelten für die erwachsenen Beschäftigten die gleichen Intervalle für Folgeunterweisungen wie für alle anderen Beschäftigten auch. Für Jugendliche dagegen müssen mindestens alle sechs Monate weitere Unterweisungen durchgeführt werden.

Besonderheiten bei jugendlichen Beschäftigten

Neben den oben erwähnten Intervallen für Folgeunterweisungen ist vom Unternehmer im Umgang mit seinen jugendlichen Mitarbeitern weiterhin zu beachten: Auch im Rahmen der Unterweisung muss er den Jugendlichen darauf hinweisen, dass dieser ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit eine arbeitsmedizinische Nachuntersuchung nachweisen muss, die nicht älter als drei Monate sein darf. Denn nach Ablauf von 14 Monaten darf der Jugendliche ohne Nachuntersuchung nicht weiterarbeiten.

In der Erstunterweisung hat das Unternehmen weiterhin die Jugendlichen über alle nur für sie geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren, so zu Arbeitszeiten, den Ruhepausen und ihrem Freizeitanspruch.

Erstunterweisung: Tipp

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Schlagworte zum Thema:  Unterweisung, Jugendarbeitsschutz, Arbeitsschutz