Benzol und Benzolhomologe: Alles Wissenswerte zur DGUV-Empfehlung

Bei Benzol und den Benzolhomologen Toluol und Xylol handelt es sich um im Wasser nicht lösliche Flüssigkeiten, die in diversen Rohölen, Benzin, Petroleum sowie Lack-, Druckfarben-, Klebstoff- und Reinigungsmitteln enthalten sind. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit diesen Flüssigkeiten in Kontakt treten, können im Fall von Benzol sogar an Krebs erkranken. Typische Belastungen bei der Arbeit mit Toluol und Xylol sind Ekzeme und Reizungen der Haut und Schleimhäute.

Benzol ist eine farblose, stark lichtbrechende, wasserlösliche und leicht entzündbare Flüssigkeit. Mit einer Exposition gegenüber Benzol ist unter anderem beim Reinigen von Tanks und Behältern auf Tankstellen, bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Sondermüll), beim Füllen und Entleeren mit Lösen von Schlauch- und Rohrverbindungen, Ziehen von Tauchrohren, Umfüllen und Abfüllen von Kraftstoff für Ottomotoren und dem Betanken unterschiedlicher Geräte (bspw. Rasenmäher, Kettensägen, Kleinflugzeuge) zu rechnen. Eine Erkrankung durch Benzol und seine Homologe (Stoffe, die Benzol als Grundstoff haben) gilt als Berufskrankheit. 

Was gilt für den durchführenden Betriebsarzt?

Der für die Durchführung der Vorsorge zuständige Arzt muss über die Beurteilung von Gefährdungen durch Benzolexposition erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Hat er diese nicht, muss zusätzlich ein weiterer Arzt mit den entsprechenden Kompetenzen hinzugezogen werden.

Welche Vorsorgearten können bei Benzolexposition durchgeführt werden?

Für Tätigkeiten mit Benzolexposition ist eine Pflichtvorsorge vorzusehen, wenn eine wiederholte Exposition oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Angebotsvorsorge ist ausreichend, wenn entweder bei der Tätigkeit eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat. Bei Ausscheiden des Beschäftigten aus der Tätigkeit mit Benzolexposition ist diesem vom Arbeitgeber eine „nachgehende Vorsorge“ anzubieten. Auf dem Meldeportal „DGUV Vorsorge“ können diese ehemaligen Beschäftigten angemeldet werden. Auf Wunsch des Beschäftigten ist zudem eine Wunschvorsorge zu ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Wie läuft die Vorsorge bei Benzolexposition ab?

  • Der Betriebsarzt berät den Unternehmer/Arbeitgeber.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung durch das Unternehmen wird durchgeführt, die ggf. Anlass für die Vorsorge ist.
  • Der Unternehmer teilt dem Arzt den Anlass für den Vorsorgetermin mit und beauftragt ihn, die Vorsorge durchzuführen.
  • Der durchführende Arzt muss sich im Vorfeld der Beratung die notwendigen Kenntnisse über den Arbeitsplatz des Beschäftigten sowie dessen gesundheitliche Risiken angeeignet haben. 
  • Darauf folgt als erster Schritt der eigentlichen Vorsorge die Eingangsberatung einschließlich einer Anamnese. 
  • Inhalte der allgemeinen Anamnese sind insbesondere die Feststellung einer potenziell vorhandenen erhöhten Blutungsneigung und einer vermehrten Infektneigung. 
  • Gegenstand der Arbeitsanamnese sind die die Höhe der Benzolexposition, die Exposition der Haut sowie die Überschreitung der Akzeptanz- oder Toleranzkonzentration auf Grundlage der aktuellen Gefährdungsbeurteilung.
  • Der Arzt stellt dabei fest, ob eine weitergehende ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Ist sie das seiner Meinung nach, kann sie aber dennoch vom Beschäftigten abgelehnt werden.
  • Bei der körperlichen und klinischen Untersuchung wird unter anderem ein großes Blutbild erstellt, ein Biomonitoring (Metabolitenbestimmung im Urin) und bei unklaren Fällen zusätzlich eine hämatologische Diagnostik (Blutzellen werden unter Spezialmikroskopen maschinell ausgezählt) durchgeführt.
  • Im Anschluss an eine Untersuchung kommt es zu einem weiteren Beratungstermin. Neben der Beratung des Beschäftigten kann ggf. auch eine Beratung des Arbeitgebers stattfinden.
  • Zum Abschluss händigt der Arzt sowohl dem Beschäftigten als auch dem Unternehmer eine Vorsorgebescheinigung aus. Diese erhalten beide Personen in jedem Fall, egal, ob neben der Eingangsberatung auch eine Untersuchung stattgefunden hat oder nicht.
  • Im Anschluss an die Untersuchungen entscheidet der Arzt, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind oder nicht. Je nach festgestellten Erkrankungen und Funktionsstörungen reichen die Vorschläge des Arztes von der Reduzierung der Expositionszeit am Arbeitsplatz über Substitution des benzolhaltigen Arbeitsmittels bis hin zu einem Tätigkeitswechsel für den Beschäftigten.
  • Die ärztlichen Ergebnisse muss das Unternehmen wiederum in der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und seiner Schutzmaßnahmen berücksichtigen. 

Wie gefährlich sind Toluol und Xylol?

Die Benzolhomologen Toluol und Xylol werden vorwiegend als Extraktions-, Entfettungs-, Reinigungs- und Lösemittel sowie beim Lackieren im Tauch-, Streich- und Spritzverfahren, zur Lack- und Farbentfernung und zum Abbeizen genutzt. Aber auch bei der Produktion von Kunststoffen und Putzmitteln, als Lösemittel für Druckfarben und Gummi, zum Vulkanisieren, zum Kleben, als Ausgangsmaterial für chemische Synthesen sowie in Brenn- und Treibstoffgemischen werden diese Benzolhomologen bevorzugt verwendet. Auch wenn die beiden Homologen ungefährlicher als Benzol sind, sind auch sie stark gesundheitsschädlich und können vom Menschen sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden. Sie verursachen Nerven-, Nieren- und möglicherweise auch Leberschäden, sind darüber hinaus fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend. Bei einer akuten Vergiftung können Muskelzuckungen, Krämpfe, Kreislaufschwäche und Atemlähmung auftreten.

Welche Vorsorgearten können bei Toluol und Xylol durchgeführt werden?

Für Arbeitsplätze, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der Exposition nicht eingehalten wird oder direkter Hautkontakt mit den Gefahrstoffen besteht, ist diese arbeitsmedizinische Vorsorge eine Pflichtvorsorge. Die aktuellen Expositions-AGW betragen für Toluol 190 mg/m3 und für Xylole 220 mg/m3. Es handelt sich um eine Angebotsvorsorge, wenn die AGW nicht überschritten werden, aber eine Exposition des Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Wunschvorsorge ist durch das Unternehmen des Beschäftigten ebenfalls zu ermöglichen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Wie laufen die Vorsorgen bei Toluol und Xylol ab?

Der Ablauf gleicht dem bei Benzol. Bei den Untersuchungen liegt der Fokus bei der Beurteilung der Luftwege sowie dem neurologischen Status der Nervenfunktionen. Im Rahmen des Biomonitorings wird neben dem großen Blutbild sowie einer Urinuntersuchung oft auch eine Gamma-GT-Untersuchung zur Bestimmung der Leberwerte durchgeführt. Eine weitere wichtige Untersuchungsmethode ist eine Spirometrie (Untersuchung der Lungenfunktion).  


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