Energiekosten sparen: "Energie einkaufen ist wie Aktienhandel"

Energieeinkauf bedeutet Marktpreisbeobachtung, Ausschreibung und regelmäßige Optimierung. Im Interview mit der Haufe-Redaktion erklärt Michael Riechel, Beratender Ingenieur von der en-invest GmbH, warum man Energieeinkauf und Aktienhandel vergleichen und wie man damit Energiekosten sparen kann.

Beim Energieeinkauf gibt es bestimmte Rahmenbedingungen. Diese sollte man wissen, um Kosten zu sparen.

Die Börse – und nicht der Versorger – bildet den Energiepreis beim Energieeinkauf

Haufe Online-Redaktion: Herr Riechel, was unterscheidet den Einkauf von Energie vom Einkauf anderer Dienstleistungen?

Michael Riechel: Die Energie an sich ist in der Lieferung von jedem Versorger gleich. Jeder Versorger versucht aber zusätzlich durch „außergewöhnliche“, kostenpflichtige Dienstleistungen beim Kunden zu punkten, um sich von den anderen Wettbewerbern zu unterscheiden. Und, der Energieeinkauf ist ein kontinuierlicher Prozess, da eine – teilweise sehr volatile – Börse hinter der Beschaffung steht. Die Börse – und nicht der Versorger – bildet den Energiepreis.

Energie einkaufen ist wie Aktienhandel

Haufe Online-Redaktion: Das heißt, der genaue Kaufzeitpunkt beim Einkauf von Energie entscheidet über Erfolg und Misserfolg? Ist das dann so ähnlich wie beim Aktienhandel?

Michael Riechel: Ja, die Parallelen sind hier durchaus gegeben, wobei andere Markteinflüsse auf die Preisbildung wirken als an der Aktienbörse. Lassen Sie mich das einmal an einem vereinfachten Zahlenbeispiel erklären.

In den letzten 10 Jahren hat sich der Strombörsenkurs zwischen 2 und 9 ct/kWh bewegt. Unter Berücksichtigung, dass nur 1 ct/kWh Kursschwankung für einen Kunden mit 1 GWh/a Stromabnahme Mehr- oder Minderkosten von 10.000 €/Jahr bedeuten, sollte es für Unternehmen Grund genug sein, die Energiebörse im Blick zu behalten. Denn insofern gilt hier das gleiche wie bei Aktiengeschäften. Durch die Summeneffekte sind das Risiko durch steigenden bzw. die Chance durch sinkende Börsenkursen für größere Unternehmen größer.

Beim Einkauf von Energie vergleicht man eine "Dienstleistungsfee"

Haufe Online-Redaktion: Beim Einkauf von Energie vergleicht man ja keine Strom- oder Gaspreise, sondern eine "Dienstleistungsfee" - "fee" aus dem Englischen für "Gebühr". Was genau bedeutet das?

Michael Riechel: In einer klassischen Festpreisbeschaffung kann sich ein Anbieter kaum durch Dienstleistungen unterscheiden. Außerdem ist es bei Festpreisen unüblich, Gebühren für Dienstleistungen auszuweisen. Anders ist das bei Tranchenmodellen, also wenn das Unternehmen keine komplette Jahresmenge auf einen Schlag kauft, sondern nur Teilmengen über einen gewissen Zeitkorridor für einen zukünftigen Zeitraum. Dann ist die Dienstleistungsfee ausschlaggebend.

Wir erleben allerdings immer wieder, dass die Formeln, die hinter einem Tranchenmodell stecken, nachteilig für den Kunden ausgelegt werden und dass dafür die Dienstleistungsfee niedriger ausfällt. Letztendlich bedeutet das aber höhere Kosten für den Kunden. Deshalb empfehlen wir es hier so zu halten wie bei Versicherungen und nur das abzuschließen, was wirklich benötigt wird und alles andere separat einzukaufen. Sonst sind die Angebote nicht mehr vergleichbar und für den Kunden im Endeffekt teurer.

Beim Energieeinkauf (Strom/Erdgas) ist es für Unternehmen heute notwendig, zwei Kernfragen zu beantworten und richtig zu gewichten: Wann soll ich einkaufen? Und wo? Der Zeitpunkt hat oberste Priorität, denn er deckt ca. 85 % des Einkaufspotentials ab. Die Wahl des Anbieters ist dagegen zweitrangig, denn die deckt nur ca. 15 % der Potenziale ab.

Wann man den Energieversorger wechseln kann, sollte man vertraglich festlegen

Haufe Online-Redaktion: Für wie lange muss sich ein Unternehmen beim Energieeinkauf denn binden bzw. wie schnell ist ein Wechsel möglich?

Michael Riechel: Von müssen kann nicht die Rede sein. Bei Festpreisen wird eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, i. d. R. bindet der Kunde sich für ein Kalenderjahr in die Zukunft. Theoretisch kann er sich aber auch bis 2023 binden. Ein Versorgerwechsel ist je nach Vertrag normalerweise kurzfristig nach Auslaufen bzw. Kündigung des aktuellen Vertrags möglich.

Energieversorger geben bessere Bezugskonditionen nicht unbedingt an die Kunden weiter

Haufe Online-Redaktion: Gibt es besondere Kündigungsgründe, um schneller günstiger Energie einkaufen zu können?

Michael Riechel: Ja. Je nach Vertrag und Rahmenbedingungen gibt es Sonderkündigungsrechte. In Härtefällen kann man auch zu juristischen Mittel greifen.

Empfiehlt sich ein Versorgerwechsel für einen unserer Kunden, versuchen wir zunächst den bestehenden Vertrag nachzuverhandeln. Denn Stromversorger geben ihre besseren Bezugskonditionen nicht immer an die Kunden weiter. Darum verwenden wir unsere Softwaretools, die uns die Stromeinkaufskonditionen der Versorger offen legen und somit Margen transparent macht. So wissen wir, was der Energieversorger zahlt und was für seine Energie gerechtfertigt ist. Im Zweifel raten wir dann zu einem Wettbewerbsvergleich. Nur wenn es keine Einigung gibt, leiten wir für unseren Kunden den Wechsel zu einem anderen Versorger ein.

Nach Vertragsabschluss verhalten sich übrigens viele Unternehmen ähnlich wie bei einem Mobilfunkvertrag. Sie legen das Thema Energiebeschaffung bis kurz vor Vertragsende zur Seite. Das Problem dabei ist, dass die Börsen außer Acht gelassen werden. Ein verrücktes Verhalten oder würden Sie Aktien kaufen und dann zwei Jahre nicht mehr nach dem Kursverlauf schauen?

Ab einem bestimmten Jahresverbrauch beim Energieeinkauf strategisch vorgehen

Haufe Online-Redaktion: Für welche Unternehmen ist es wichtig, beim Energieeinkauf strategisch vorzugehen?

Michael Riechel: Ab einem Jahresverbrauch von ca. 200.000 kWh Strom oder Erdgas empfehlen wir eine systematische Vorgehensweise. Um das Potential eines Unternehmens zu überprüfen benötigen wir die Lastgangdaten (Viertel-Stunden-Werte) von Strom und/oder Erdgas vom letzten Jahr, eine aktuelle Abrechnung und wenn möglich den bestehenden Versorgungsvertrag.

Energiekosten durch Ökostrom nicht mehr ausschlaggebend

Haufe Online-Redaktion: Und welche Rolle spielt das Thema Nachhaltigkeit beim Energieeinkauf?

Michael Riechel: Unser Kundenkreis ist eine bunte Mischung aus Gewerbekunden, größeren Dienstleistern und Industrieunternehmen. Viele legen selten explizit Wert auf Nachhaltigkeit, auch wenn die Frage nach der Herkunft der Energie durchaus berechtigt ist. Im deutschen Strommix der Stromanbieter ist übrigens immer ein Anteil aus regenerativen Energiequellen enthalten, aktuell ca. 35 %. Und es gibt am Markt nur noch wenige Versorger, die keinen Ökostromtarif anbieten. Diesen Ökostromtarif gibt es meist gegen einen kleinen Preisaufschlag im niedrigen Zehntel-Cent-Bereich.

Nicht alle Ökostrom-Zertifikate halten, was sie versprechen - genau hinschauen empfiehlt sich

Haufe Online-Redaktion: Und auf welche Zertifikate kann ich mich als Einkäufer verlassen?

Michael Riechel: Zertifikate gibt es mehr oder weniger gute. Aus unserer Sicht werden sie oft zum so genannten „Greenwashing“ verwendet und führen nicht zu mehr regenerativen Kraftwerken und zum Ausbau von regenerativen Energien. Denn oftmals werden selbst jahrzehntealte Anlagen, die keinen Mehrwert haben, mit einem Label versehen.

Kostenoptimierter Energieeinkauf ist aufwendig

Haufe Online-Redaktion: Kann ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) den Energieeinkauf heute überhaupt noch ohne externe Dienstleister bewältigen?

Michael Riechel: Wenn ein Unternehmen ab 200.000 kWh alle erwähnten Punkte wie strategische Marktpreisbeobachtung mit klarer Ziel- und Budgetpreisbeobachtung berücksichtigt, die Einkaufskonditionen der Anbieter kennt und ein großes Versorgernetzwerk mit den günstigsten Versorgern für die Ausschreibungen besitzt, dann ist es möglich, dies in Eigenregie zu stemmen. Allerdings ist der Zeit- und Personalaufwand groß, da man sich ja ständig mit dem Thema befassen muss.

Um wirklich effizient zu wirtschaften, ist nämlich auch zu berücksichtigen, dass Energiekosten nicht nur durch den reinen Energiepreis beeinflusst werden, sondern zum Großteil durch Steuern und Abgaben. Hier sind jährliche Änderungen die Regel. Es ist schwierig, über alle Regelungen auf dem Laufenden zu bleiben. Um Rückerstattungspotenziale weiter zu nutzen, ist der externe Fachmann eine Option.

Outsourcing des Energieeinkaufs ist Abwägungssache

Haufe Online-Redaktion: Ist ein komplettes Outsourcing des Energieeinkaufs sinnvoll und wer kontrolliert, ob die Erfolge auch wirkliche Erfolge sind?

Michael Riechel: Das ist eine schwierige Frage. Was ist Erfolg? Wenn ich Erfolg an Einsparungen festmache, ist das hier nicht zutreffend. Wenn ein Kunde heute einen Vertrag abschließt und anschließend die Börsenkurse steigen, dann ist es weder dem besten Dienstleister noch dem Kunden selbst möglich, einen besseren Preis als den bereits abgeschlossene zu erzielen. Faktisch wird der Kunde durch den Anstieg – ob mit oder ohne Dienstleister – mehr bezahlen.

Die Frage ist immer, ob ein Unternehmen eine Strategie besitzt oder nicht. Wie geht der Kunde damit um, wenn er ein sehr günstiges Niveau verpasst hat oder nicht registriert hat, dass die Börse sehr stark angestiegen ist. In unserem Kundenkreis sind viele Einkaufsleiter, die sich mit unserer Hilfe vor diesen Risiken schützen und Chancen rechtzeitig erkennen wollen. Andere sprechen mit der Geschäftsführung klare Zielpreise ab, lassen diese durch unsere Software überwachen und können Ihre zeitlichen Ressourcen für andere Bereiche einsetzen.

Haufe Online-Redaktion: Herr Riechel, vielen Dank für das Gespräch.

 

Das Interview führte Bettina Brucker M. A., Freie Journalistin und Autorin.

 

Die enmacon berät Unternehmen im gesamten Bundesgebiet unabhängig im Energiebereich. Die Tätigkeitsfelder reichen von der energetischen Erstanalyse über die Umsetzungsbegleitung bis zur systematischen Einführung von Energiemanagementsystemen.

Schlagworte zum Thema:  Energiemanagement, Energieversorgung