Steuerbefreiung nur bei zertifiziertem BGM?

Werden Unternehmen zukünftig eine Steuerbefreiung für Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention nur dann nutzen können, wenn ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement zertifiziert ist? Die Haufe Redaktion sprach mit den BGM-Experten und Dozenten Oliver Walle und Sarah Staut von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement.

Zertifizierung für Steuerbefreiung – das wird ein Brennpunktthema im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) 2019 sein.

Steuerbefreiung nur bei zertifiziertem Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM)?

Haufe Online Redaktion: Herr Walle, die Politik hat eine Gesetzesänderung veranlasst, bei der Unternehmen die Steuerbefreiung gemäß § 3,34 Einkommenssteuergesetz (EStG) nur dann nutzen können, wenn ihre Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zertifiziert ist. Wie ist dies zu verstehen?

Oliver Walle: Seit Ende November haben wir die Situation, dass in diesem Paragraphen der Begriff Zertifizierung eingebaut wurde. Konkret geht es um die Möglichkeit, dass bis zu 500 EUR je Mitarbeiter und Jahr für Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention steuerfrei erbracht werden können. Hierbei müssen die Maßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Sozialgesetzbuches genügen. Welche Kriterien hier zu beachten sind, lässt sich im GKV-Leitfaden Prävention nachlesen. Nun kam noch die Forderung hinzu, dass diese Leistungen zertifiziert sein müssen.

Haufe Online Redaktion: Und was bedeutet „zertifiziert sein müssen“? Gibt es hierzu schon Anhaltspunkte, wie dies umgesetzt werden kann?

Oliver Walle: In Bezug auf die Leistungen gemäß §20 ja. Hierbei handelt es sich um die bekannten Präventionskurse, für die es bereits die Zentrale Prüfstelle Prävention gibt. In §20b geht es um die BGF, wobei feststellen ist, dass die Erläuterungen und Qualitätskriterien letztlich auch die eines BGM beschreiben. Hierzu existieren noch kein Verfahren und keine Prüfstelle, genau dies ist das aktuelle Problem. Zudem stellt sich die Frage, ob die Vielfalt eines BGM / einer BGF überhaupt so standardisiert geprüft werden kann, wie es derzeit bei Kursen gemacht wird. Dieser Herausforderung stehen nun die Kassen gegenüber, da sie in die Pflicht genommen werden, zukünftig BGF zu prüfen und zu zertifizieren.

Haufe Online Redaktion: Und was raten Sie den Unternehmen?

Oliver Walle: Darauf werden wir nächste Woche in unserem kostenlosen Onlineseminar Der BGM Markt- und Trend-Check 2019 – Wie gelingt ein erfolgreiches BGM? eingehen, es wird aber auch in der kommenden Ausgabe des Magazins health@work hierzu einen Praxis-Tipp unserer Hochschule geben. Soviel vorweg, wir werden eine Checkliste zeigen, die Unternehmen hilft, sich auf eine Zertifizierung frühzeitig vorzubereiten.

BGM-Trendthemen 2019

Haufe Online Redaktion: Frau Staut, welche Themen werden denn darüber hinaus in 2019 eine Rolle spielen?

Sarah Staut: Neben der Zertifizierung gehören zu den wesentlichen BGM-Themen die „Psychische Gefährdungsbeurteilung 4.0“, die Bedeutung von individualisierten Maßnahmen und der Umgang mit leistungsgewandelten Mitarbeitern. Basierend auf den Trendthemen und aktuellen Herausforderungen, denen sich Unternehmen aber auch BGM-Dienstleistern stellen müssen, liefern wir Handlungsempfehlungen, wie eine erfolgreiche Gestaltung gelingt und gehen auf aktuelle Studienergebnisse zur Wirksamkeit von BGF und BGM ein. Zudem geben wir Antworten auf die Frage, ob BGM agil sein muss.

Haufe Online Redaktion: Was meinen Sie mit „ob BGM agil sein muss“?

Sarah Staut: Derzeit wird das Thema Agilität heiß diskutiert. Auch im Rahmen des BGM kommen Fragen auf, inwieweit Agilität sinnvoll notwendig ist, oder ob es sich nur um ein Trendthema handelt. BGM benötigt grundsätzlich stabile Strukturen, demnach werden wir aufzeigen, wieviel Agilität Sinn macht und was Unternehmen berücksichtigen sollten.

Gesundheit im Betrieb

Mitarbeiter gesund, leistungsfähig und motiviert bis zur Rente halten, das wird zunehmend zur Herausforderung von Unternehmen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Hinzu kommen noch die Forderungen nach Work-Life-Balance und Gesundheitsmaßnahmen von Bewerbern der Generationen Y und Z bereits bei Berufseintritt, weshalb immer mehr Unternehmen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aufbauen. Wissen, wie es richtig geht, erfahren Sie auf der Wissensplattform Gesundheit im Betrieb der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement & BSA-Akademie.

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