Zweihandschaltungen als bindende Schutzmaßnahme zwingen den Benutzer einer Maschine, die Schaltung mit beiden Händen gleichzeitig (in einem max. Abstand von 0,5 Sekunden) zu betätigen. Wird die Zweihandschaltung losgelassen, wird der gefahrbringende Vorgang sofort beendet. Ihre Schutzwirkung entfaltet die Zweihandschaltung nun durch den Sicherheitsabstand zur Gefahrenstelle: Er muss so groß sein, dass der Benutzer die Gefahrenstelle im Zeitraum zwischen Loslassen der Schaltung und Beendigung des gefahrbringenden Vorgangs nicht erreichen kann.

Sind mehrere Personen in der Nähe des Gefahrenbereichs tätig, sind entsprechend viele Zweihandschaltungen erforderlich.

Der ungeschützte Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.

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