Grundsätzlich sind beim Lagern von Stoffen die Gefahrstoffeinstufung und die Mengen zu ermitteln.
Die Einstufung der Stoffe in Gefahrstoffe ist dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.
Befinden sich verschiedene Stoffe in ortsbeweglichen Behältern[1] in einem Lagerabschnitt[2], einem Container oder Sicherheitsschrank, liegt eine Zusammenlagerung vor. Handelt es sich dabei um Gefahrstoffe und werden die Mengen nach Abschn. 13.3 Abs. 3 TRGS 510 überschritten, sind die Regeln der Zusammenlagerung nach Abschn. 13 TRGS 510 zu beachten.
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