Als Folge von Trennvorgängen, können unter bestimmten Bedingungen zündfähige Entladungen statischer Elektrizität auftreten.

Besonders leicht kann die Entladung aufgeladener, isoliert angeordneter leitfähiger Teile zu zündfähigen Funken führen. So können Personen aufgeladen werden, z. B. beim Gehen, beim Aufstehen von einem Sitz oder beim Kleiderwechsel. Berührt eine aufgeladene Person einen leitfähigen Gegenstand, z. B. einen Türgriff, treten Funkenentladungen auf.

An aufgeladenen Teilen aus nicht leitfähigen Stoffen, zu denen die meisten Kunststoffe, aber auch andere Stoffe gehören, sind Büschelentladungen und in besonderen Fällen bei schnellen Trennvorgängen (z. B. Ablaufen von Folien über Walzen, Treibriemen) auch Gleitstielbüschelentladungen möglich.

Büschelentladungen können i. Allg. nur explosionsfähige Gemische von Gasen und Dämpfen, Funken- und Gleitstielbüschelentladungen darüber hinaus auch explosionsfähige Staub-Luft- und Nebel-Luft-Gemische entzünden.

Für die Beurteilung und die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosionsgefährdeten Bereichen und für die Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen zum Vermeiden dieser Gefahren gilt TRGS 727.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge