Damit sich beide Parteien ihrer Verantwortungsbereiche beim Arbeitsschutz bewusst sind und entsprechend handeln können, sollten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag u. a. folgende Fragen geklärt und vereinbart sein:
- Ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich?
- Wer stellt die PSA zur Verfügung?
- Sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben?
- Wer veranlasst die medizinischen Untersuchungen?
- Wer unterweist den Leiharbeitnehmer?
- Ist die Erste Hilfe am Tätigkeitsort sichergestellt?
- Wie hat die unverzügliche Meldung eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit an den Personaldienstleister zu erfolgen?
Informationen für Verleiher und Entleiher
Ausführlichere Informationen für Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetriebe sowie Tipps für die Praxis bietet z. B. die DGUV-R 115-801 "Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen".
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