Die Anforderungen hinsichtlich arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse sind für beide Stufen erfüllt, wenn ein Abschluss als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) vorhanden ist. Liegt dieser nicht vor, müssen in Stufe 1 Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften für die dort aufgeführten Baumaßnahmen, in Stufe 2 umfassende Kenntnisse und Erfahrungen für alle übrigen Arten von Baustellen nachweislich vorhanden sein. Der Nachweis ist erbracht mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung für den Lehrgang "Anlage B zur RAB 30". Er umfasst 32 Lehreinheiten von jeweils 45 Minuten.

Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse während der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder entsprechende berufliche Erfahrungen erworben wurden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge