An Hubgeräten müssen mind. folgende Angaben dauerhaft und gut lesbar angegeben sein:
- Hersteller oder Lieferant,
- Baujahr,
- Typ, falls Typenbezeichnung vorhanden,
- Fabriknummer oder Seriennummer,
- zulässige Belastung.
Zu weiteren spezifischen erforderlichen Angaben am Gerät siehe § 3 DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte".
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