An Hubgeräten müssen mind. folgende Angaben dauerhaft und gut lesbar angegeben sein:

  1. Hersteller oder Lieferant,
  2. Baujahr,
  3. Typ, falls Typenbezeichnung vorhanden,
  4. Fabriknummer oder Seriennummer,
  5. zulässige Belastung.

Zu weiteren spezifischen erforderlichen Angaben am Gerät siehe § 3 DGUV-V 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge