Begriff

Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich und ist im Sozialgesetzbuch SGB IX verankert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wiedereingliederung ist in § 28 SGB IX verankert.

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