In der Medizin empfiehlt es sich häufig, nach Leitlinien zu arbeiten. In der aktuellen S3-Leitlinie "Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen"[1] findet sich folgender Absatz:

Zitat

Eine differenzierte Analyse des Rückfallzeitpunktes innerhalb eines Jahres nach der Entwöhnungsbehandlung (Missel & Weissinger 2011) zeigt, dass der erste Monat (30 % der Rückfälle) besonders kritisch ist. Daher ist der nahtlose Übergang in nachsorgende Maßnahmen zur Sicherung des erreichten Behandlungserfolges von großer Bedeutung, da 83 % der Rückfälle bis zum sechsten Monat nach Behandlung stattfinden. Die Rückfallhäufigkeit im ersten Jahr nach der Durchführung einer Postakutbehandlung reduziert sich kontinuierlich, sodass Nachsorgeangebote mindestens ein Jahr vorgehalten werden sollen. Nachsorgemaßnahmen werden von Leistungsträgern der Postakutbehandlung dringend empfohlen (DRV 2010, Geyer et al. 2003).

 
Achtung

Rückfallgefahr

Im ersten Jahr nach der Therapie einer Alkoholkrankheit ist die Rückfallgefahr am höchsten!

Also "Nachsorgeangebote" im Betrieb, um dieses "gefährliche" Jahr zu überbrücken? Dazu gibt es 2 Sichtweisen:

  1. Nein! Das ist ein Arbeitsplatz und kein Therapieplatz!
  2. Ja! Es muss nur sehr klar sein, was damit gemeint ist.
[1] AWMF-Register Nr. 076-001, Stand 28.2.2016.

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