Kleidung, die wind- und nässedicht ist, kann dazu führen, dass bei schwerer körperlicher Arbeit ein Hitzestau innerhalb der Wetterschutzkleidung entsteht. Ventilationsöffnungen oder der Einsatz von wasserdampfdurchlässigen Materialien können dazu beitragen, einen Hitzestau zu vermeiden. Hohe Umgebungstemperatur und gleichzeitige schwere körperliche Arbeit können dazu führen, dass die Tragezeit der Wetterschutzkleidung begrenzt ist. Empfehlungen für die Tragezeitbegrenzung bei Wetterschutzkleidung gibt Nr. 4.3.17 DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189). Die Beschäftigten müssen im Rahmen einer Unterweisung über die Einhaltung von Tragezeitbegrenzungen unterwiesen werden. Bei unterschiedlichen Tätigkeiten sind die Beschäftigten ggf. vor jedem Einsatz mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

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