Begriff

Werkzeugmaschinen sind kraftbetätigte Maschinen zur Kaltbearbeitung von Metall.

Beispiele für Werkzeugmaschinen sind:

  • hydraulische, pneumatische und mechanische Pressen,
  • Dreh-, Bohr- und Fräsmaschinen,
  • Bearbeitungszentren,
  • Schleifmaschinen,
  • Tafelscheren,
  • Gesenkbiegepressen,
  • Funkenerodiermaschinen.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die Beschaffenheit von Werkzeugmaschinen gelten die Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für den sicheren Betrieb von Werkzeugmaschinen sind außerdem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten.

Die erhaltenswerten Bestandteile der alten Unfallverhütungsvorschriften wurden in der DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zusammengefasst, z. B. für Pressen (Kap. 2.3), für Schleifmaschinen (Kap. 2.19) und für Maschinen der Metallbearbeitung (Kap. 2.20). Sie enthalten Vorgaben für den sicheren Betrieb, jedoch keine Beschaffenheitsanforderungen.

Konkrete Hilfestellungen zu Fragestellungen für den sicheren Betrieb von Werkzeugmaschinen enthalten:

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