Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob die wesentlichen Anforderungen an Umkleideräume gemäß ASR A4.1 "Sanitärräume" erfüllt sind.

Checkliste

  Check [x] Bemerkungen
1)

Sind Waschräume erforderlich? Sie sind erforderlich bei

  • mäßig schmutzenden Tätigkeiten (Kategorie A),
  • stark schmutzenden Tätigkeiten (Kategorie B),
  • sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte), Tragen von körpergroßflächiger PSA, körperlich schwerer Arbeit, Arbeit bei Nässe, gesundheitlichen Gründen (Kategorie C).
   
2)

Wenn keine Waschräume erforderlich sind:

Gibt es in der Nähe der Arbeitsplätze und der Umkleideräume Waschgelegenheiten (z. B. in Toilettenräumen) mit fließendem Wasser (bei Bedarf warm), geschlossenem Wasserabflusssystem, Mitteln zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner)?

"in der Nähe": Möglichst nicht mehr als 50 m, max. 100 m Weglänge, im selben Gebäude, nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt, Weg nicht durchs Freie.
   
3)

Sind die Waschräume nach Geschlechtern getrennt?

Ausnahme: zeitlich getrennte Nutzung in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten
   
4)

Sind Toiletten, Wasch- und Umkleideräume räumlich getrennt?

Ausnahme: kombinierte Sanitärräume in Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht dagegen spricht
   
5)

Befinden sich die Waschräume in der Nähe der Arbeitsplätze?

"in der Nähe": 300 m Weglänge, möglichst nicht durchs Freie, ggf. aber in einer anderen Etage.
   
6)

Haben Waschräume und Umkleiden (soweit vorhanden) einen direkten Zugang zueinander?

Wenn nicht: Geht der Weg nicht durchs Freie oder durch Arbeitsräume? Ist er nicht länger als 10 m auf gleicher Etage? Ist er beheizt (i. d. R. mind. 21 °C).
   
7) Sind die Waschräume deutlich erkennbar gekennzeichnet?    
8)

Haben die Räume eine lichte Höhe von mind. 2,50 m?

Ausnahmen im Bestand entsprechend länderspezifischem Baurecht möglich.
   
9)

Sind die Waschräume ausreichend groß?

Bewegungsfläche 60 x 80 cm am Waschplatz (ggf. im Bestand übergangsweise auf 35 x 60 cm zu verringern, weitere Maße siehe Abschn. 6 ASR A4.1).

Bewegungsfläche am Duschplatz 1 m² (Mindestseitenmaß nicht unter 90 cm).

Zusätzlich zu berücksichtigen: Verkehrswege und Stell-, Bewegungs- und Funktionsflächen für die vorhandenen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände, z. B. für Durchgänge und Türen zu benachbarten Bereichen, Toilettenanlagen oder Umkleidebereichen (bei räumlicher Kombination), Kleiderablagen usw.
   
10)

Verfügen Waschräume über die erforderliche Anzahl von Wasch- und Duschplätzen in Abhängigkeit von der Tätigkeitskategorie, der Gleichzeitigkeit der Nutzung und der Nutzeranzahl?

Siehe dazu Tabellen in Abschn. 6.2 ASR A4.1.
   
11) Sind Trennwände, Türen und Fenster von Sanitärräumen so angeordnet oder beschaffen, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist?    
12) Sind bauliche Einrichtungen und Ausstattungen in Sanitärräumen so gestaltet und ausgeführt, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (z. B. durch Schnitt- oder Stoßkanten oder durch die Möglichkeit zur Ansammlung von Krankheitserregern) nicht gefährdet werden?    
13) Sind in Waschräumen mit Duschplätzen die Duschen möglichst mit Sichtschutz (als Einzelduschen) ausgeführt?    
14) Sind Fußböden und Wände in Duschräumen leicht zu reinigen und zu desinfizieren?    
15) Sind die Fußböden auch in nassem Zustand rutschhemmend?    
16)

Sind vorhandene Bodeneinläufe so mit einem Geruchsverschluss ausgestattet, dass das Sperrwasser laufend ausgetauscht wird?

Wenn nicht: Gibt es in der Nähe eine Wasserzapfstelle zum gelegentlichen Nachfüllen bzw. Spülen des Geruchsverschlusses?
   
17)

Werden die Mindestbeleuchtungsstärke von 200 lx und ein Farbwiedergabeindex Ra von 80 erreicht?

Für vorhandene Spiegelbeleuchtungen: mind. 500 lx vertikal
   
18) Ist eine Raumtemperatur von 21 °C sichergestellt?    
19) Sind vorhandene Heizeinrichtungen so angeordnet, beschaffen oder abgeschirmt, dass die Beschäftigten vor der Berührung von zu heißen Oberflächen geschützt sind?    
20)

Ist die Lüftung gemessen an der Nutzungsintensität wirksam?

Bei freier Lüftung: freier Querschnitt der Lüftungsöffnungen (Summe von Zu- und Abluftöffnungen 0,04 m²/m² bei einseitiger Lüftung, 0,024 m²/m² bei Querlüftung

Bei maschineller Lüftung (lüftungstechnische Anlagen): Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m²)

Maschinelle Lüftung insbesondere für Waschräume mit Duschen empfohlen.
   
21) Tritt während der Nutzung keine Zugluft auf?    
22)

Gibt es an Waschplätzen fließend warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität?

Vorgemischtes Wasser soll während der Nutzungszeit eine Temperatur 43 °C nicht überschreiten.
   
23)

Gibt es an Wasch- und Duschplätzen

  • Seifenablagen,
  • Handtuchhalter,
  • Haltegriffe (an Duschplätzen).
   
24) Läuft das Schmutzwasser schnell und auf dem kürzesten Weg ab, ohne über einen weit...

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