Zusammenfassung

 
Begriff

Für Arbeiten, die im Verkehrsraum durchgeführt werden, gibt es keine Schutzkleidung, die vor den Gefahren eines Unfalls schützt. Vielmehr wird hier eine passive Schutzkleidung eingesetzt, die den Träger auch bei Dunkelheit frühzeitig erkennbar macht. Derartige Kleidung wird als Warnkleidung bezeichnet. Sie besteht aus einer fluoreszierenden Warnfarbe (Erkennbarkeit bei Tageslicht) und umlaufenden Reflexstreifen (Erkennbarkeit bei Dämmerung oder Dunkelheit).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Generelle Regelungen zur Schutzkleidung sind in DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) zu finden. Abschn. 4.3.19 DGUV-R 112-189 (bisher BGR 189) befasst sich speziell mit Warnkleidung.

1 Einsatz

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeiten im Verkehrsraum durchgeführt werden müssen, dann sind die Mitarbeiter vor den Gefahren zu schützen. Bei Arbeiten im Verkehrsraum ist meist nur ein passiver Schutz möglich. Dieser wird durch den Einsatz von Schutzkleidung erreicht, die ein rechtzeitiges Erkennen des Trägers ermöglicht. Aufgrund des passiven Schutzes, den die Kleidung erfüllt, wird sie als Warnkleidung bezeichnet.

Warnkleidung muss gewährleisten, dass der Träger tagsüber und nachts gut erkennbar ist. Die Erkennbarkeit bei Tageslicht wird durch fluoreszierende Signalfarben erreicht, die sehr auffällig sind, und sich deutlich von der Umgebung abheben.

Verwendbar sind z. B. als Signalfarben:

  • fluoreszierendes Orange-Rot,
  • fluoreszierendes Gelb,
  • fluoreszierendes Rot.

Signalfarben können auch kombiniert werden. In der Vergangenheit wurde meist die fluoreszierende Warnfarbe Orange-Rot verwendet. Abschn. 4.3.19 DGUV-R 112-189 (bisher BGR 189) empfiehlt auch weiterhin, Orange-Rot als Warnfarbe der Warnkleidung einzusetzen.

2 Ausführungen von Warnkleidung

Warnkleidung gibt es z. B. in den folgenden unterschiedlichen Ausführungen:

  • einteiliger Anzug (Klasse 3),
  • Jacke mit Ärmeln (Klasse 3),
  • Weste (Klasse 2),
  • Überwurf (Klasse 2),
  • Latzhose (Klasse 2),

Der Einsatz von Warnkleidung der Klasse 3 ist immer zu bevorzugen, da hierbei ein großflächiger Anteil an Warnfarbe und Reflexmaterial vorhanden ist. Reflexstreifen an den Ärmeln und im Unterschenkelbereich machen gehende Personen leichter erkennbar.

 
Materialart Klasse    
  3 2 1
Hintergrundmaterial 0,8 0,53 0,14
Retroreflektierendes Material 0,2 0,13 0,10
Material mit kombinierten ­Eigenschaften 0,20

Tab. 1: Mindestflächen des sichtbaren Materials in m² (Abschn. 4.3.19.2)

Denken Sie daran, dass auch der Reifenwechsel am Straßenrand zu den Arbeiten im Verkehrsraum zählt. Mitarbeiter, die dienstlich mit einem Fahrzeug unterwegs sind, müssen daher eine Warnkleidung im Fahrzeug mitführen, i. d. R. wird für derartige Arbeiten eine Warnweste ausreichend sein.

Die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" schreiben vor, dass für den Geltungsbereich der RSA als Warnfarbe ausschließlich fluoreszierendes Orange-Rot verwendet werden darf.

Personen, die außerhalb von Gehwegen und Absperrungen im Verkehr eingesetzt oder neben dem Verkehrsbereich tätig und nicht durch eine geschlossene Absperrung (Absperrschranken oder Bauzäune) von diesen getrennt sind, müssen auffällige Warnkleidung tragen.

Aus der EN 471 wurde 2013 die EN ISO 20471. Die DGUV-R 112-189 (bisher BGR 189) und die DGUV-I 205-010 (bisher BGI 8651) verweisen noch auf die alte EN 471. In der StVO, die bislang einen Verweis auf die EN 471 als Norm für Warnkleidung in § 35 Abs. 6 gab, ist dieser Verweis aktuell nicht mehr enthalten. Voraussichtlich wird in einer Neufassung der Verweis auf die EN ISO 20471 eingefügt. Beschaffte Warnkleidung nach EN 471 darf weiterhin eingesetzt werden. Hersteller müssen Warnkleidung nach EN 471 nach Ablauf des Prüfzertifikates (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) nachzertifizieren.

Wesentliche Neuerung von Warnkleidung nach EN ISO 20471: Verbesserte Sichtbarkeit durch umlaufende Reflexstreifen an Armen, Torso und den Beinen. Damit ist auch eine seitliche Sichtbarkeit gewährleistet.

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