Begriff

Für Arbeiten, die im Verkehrsraum durchgeführt werden, gibt es keine Schutzkleidung, die vor den Gefahren eines Unfalls schützt. Vielmehr wird hier eine passive Schutzkleidung eingesetzt, die den Träger auch bei Dunkelheit frühzeitig erkennbar macht. Derartige Kleidung wird als Warnkleidung bezeichnet. Sie besteht aus einer fluoreszierenden Warnfarbe (Erkennbarkeit bei Tageslicht) und umlaufenden Reflexstreifen (Erkennbarkeit bei Dämmerung oder Dunkelheit).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Generelle Regelungen zur Schutzkleidung sind in DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) zu finden. Abschn. 4.3.19 DGUV-R 112-189 (bisher BGR 189) befasst sich speziell mit Warnkleidung.

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