Die Vorankündigung ist ein Dokument, dass der jeweils zuständigen Behörde übermittelt und auf der Baustelle ausgehängt wird, um u. a. über Art, Lage, Beginn und Dauer des Bauvorhabens zu informieren. Außerdem werden die nach Baustellenverordnung wesentlichen Baubeteiligten bekannt gegeben.
Die Pflicht zur Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung resultiert aus § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung (BaustellV). Weitere Erläuterungen zur Vorankündigung enthält die RAB 10 "Begriffsbestimmungen".
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