Zusammenfassung

 
Begriff

Viertelmasken sind Atemanschlüsse, die Mund, Nase und Kinn umschließen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Benutzung von Halbmasken sind die entsprechenden Abschnitte der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" anzuwenden, insb. Abschn. 10.1.3.

1 Verwendungsregeln

Beim Anlegen der Viertelmaske muss der Geräteträger darauf achten, dass ein guter Dichtsitz der Maske besteht. Befinden sich im Bereich der Dichtlinie der Viertelmaske ein Bart oder Koteletten, dann ist der Dichtsitz i. d. R. nicht gewährleistet. Beim Einsatz von Viertelmasken und filtrierenden Filtergeräten (Partikelfilter, Gasfilter, Kombinationsfilter) gelten Bartträger für den Einsatz von Viertelmasken als ungeeignet. Die Kopfform oder das Vorliegen tiefer Narben kann ebenfalls Grund dafür sein, dass der Dichtsitz einer Viertelmaske nicht erreicht werden kann.

Werden Filter unmittelbar an die Viertelmaske angeschlossen, dann darf deren Gewicht nicht mehr als 300 g betragen, weil schwere Filter den Dichtsitz von Viertelmasken gefährden.

Beim Einsatz von Viertelmasken wird der gleichzeitige Einsatz einer Schutzbrille nicht empfohlen, es sollte stattdessen eine Vollmaske eingesetzt werden. Sollte dennoch eine Schutzbrille verwendet werden, dann ist darauf zu achten, dass Viertelmaske und Schutzbrille untereinander kompatibel sind. Sie dürfen die Schutzwirkung gegenseitig nicht nachteilig beeinflussen.

Viertelmasken sind meist mit Spezialgewinden ausgestattet oder sie sind nur für die Aufnahme von bestimmten Filtern vorgesehen. Beim Einsatz von Filtergeräten ist daher darauf zu achten, dass nur geeignete Filter eingesetzt werden (Angaben des Herstellers beachten).

Viertelmasken sind nach jedem Einsatz zu reinigen. Eine Desinfektion sollte so oft wie nötig stattfinden, spätestens aber vor der Übergabe an einen anderen Geräteträger bzw. bei der halbjährlich stattfindenden Funktions- und Dichtheitsprüfung im Rahmen der Geräteprüfung/Instandhaltung.

Viertelmasken mit Partikelfiltern der Klasse P1 oder mit Gebläse mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter der Klasse TM1 dürfen nicht eingesetzt werden gegen CMR Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 1 und 2 und Enzyme.

Viertelmasken mit Partikelfiltern der Klasse P2 dürfen nur eingesetzt werden gegen CMR Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung.

2 Vorsorge und Gebrauchsdauer

Der Einsatz von Viertelmasken setzt i. d. R. arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 (DGUV-I 240-260) voraus (Atemschutztauglichkeit). In jedem Fall sind die Geräteträger vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich in einer theoretischen Ausbildung und einer praktischen Übung im Umgang mit Viertelmasken zu schulen (Unterweisung).

Für Viertelmasken besteht eine Gebrauchsdauer (vormals Tragezeitbegrenzung) von 150 Minuten beim Einsatz von P1- oder P2-Filter, von 135 Minuten bei P3-Filter oder Gasfilter und 120 Minuten beim Einsatz von Kombinationsfilter. Nach dieser Gebrauchsdauer muss eine Pause von mindestens 30 Minuten als Erholungsdauer eingehalten werden. Bei kürzerem Einsatz ist die Pausendauer entsprechend zu verkürzen. Die Pause muss außerhalb des Gefährdungsbereichs verbracht werden (in normal temperierter Umgebung). Während einer Schicht darf die Gebrauchsdauer grundsätzlich maximal 420 Minuten betragen. Beim Einsatz von Kombinationsfiltern beträgt die Gebrauchsdauer pro Schicht maximal 360 Minuten. Körperlich schwere Arbeit bzw. hohe Umgebungstemperatur können die Einsatzdauer verkürzen.

3 Welche Gerätearten kommen bei Viertelmasken zum Einsatz?

 
Geräteart Bemerkung
Viertelmaske mit Partikelfilter  
Viertelmaske mit Gasfilter  
Viertelmaske mit Kombinationsfilter  
Partikelfiltergerät mit Gebläse und Viertelmaske  
Gas- oder Kombinationsfiltergerät mit Gebläse und Viertelmaske  
Druckluft-Schlauchgerät mit Viertelmaske und Regelventil (als Leichtschlauchgerät) ungeeignet zum Befahren von Behältern
Druckluft-Schlauchgerät mit Viertelmaske und Lungenautomat (als Leichtschlauchgerät)  

Tab. 1: Gerätearten beim Einsatz von Viertelmasken

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