Begriff

Etwa die Hälfte der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sind Verkehrsunfälle. Daher stellen Verkehrsunfälle aus Sicht der Unfallversicherungsträger ein hohes Risiko dar, das in vielen Branchen die übrigen Arbeitsplatzrisiken bei Weitem übersteigt. Daher unterstützen sie in vielfältiger Weise Programme und Maßnahmen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr, auch wenn dieser Bereich rechtlich gesehen weitgehend durch öffentliches Recht geregelt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Bereich Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr stellt einen großen und differenzierten Bereich des öffentlichen Rechtes dar und ist Bundesrecht. Wesentlich sind v. a.:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): regelt die Grundlagen des Verkehrsrechtes, die in den nachgehenden Verordnungen ausgeführt werden;
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): regelt Verhalten im Verkehr, Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Bußgeldvorschriften;
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): wird abgelöst, weil in diesem Teil das Verkehrsrecht konform mit entsprechenden EU-Regelungen neu strukturiert wird. Sie regelt zurzeit noch bestimmte Bereiche der Fahrzeugzulassung, z. B. die Hauptuntersuchung von PKW und soll in Zukunft in neue Teilverordnungen überführt werden;
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind bereits neue Abkömmlinge der StVZO. Die FeV regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Führerscheinfragen, das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Flensburg) sowie die Fahreignungsbegutachtung (Medizinisch-psychologische Untersuchung MPU). Die FZV regelt grundlegende Fragen der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, An- und Abmeldungen, Kennzeichen, Sonderzulassungen usw.

Zusätzlich gibt es viele Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem Straßenbau- und Planungsrecht, dem Gefahrgutrecht usw.

Innerhalb des Satzungsrechtes der Unfallversicherungsträger ist v. a. die DGUV-V 70 "Fahrzeuge" relevant, die den betrieblichen Einsatz von allen Arten von (nicht schienengebunden Land-)Fahrzeugen im Betrieb und im öffentlichen Verkehrsraum regelt. Sie enthält neben Bauvorgaben (z. B. für Spezialfahrzeuge) v. a. Betriebsvorschriften, z. B. die Eignung von Arbeitnehmern zum Führen von Fahrzeugen, nötige Einweisungen und Zustandskontrollen, Warnkleidung usw.

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