Kurzbeschreibung

Zusammenfassung der Schritte, die für eine umsichtige und korrekte Unfallabwicklung erforderlich sind, damit im Interesse aller Betroffenen das Unfallgeschehen umfassend aufgearbeitet werden kann.

Verhalten nach schweren Unfällen - Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1) Rettungskette    
  Ist die Rettungskette für alle Unfallopfer richtig abgelaufen?  
2) Unfallstelle absichern    
  Sind an der Unfallstelle unmittelbar drohende Gefahren so weit wie möglich abgestellt?  
  Ist die Unfallstelle von Personen geräumt und abgesperrt (ggf. Aufsicht stellen)?  
  Sind die möglichen Zugänge auf das Betriebsgelände so weit wie nötig abgesperrt und Kunden- und Besucherverkehr beendet?  
3) Unfallmeldung    
  Intern:    
  Unternehmensleitung oder beauftragter Vertreter  
  Fachkraft für Arbeitssicherheit (vor Ort, auf Konzernebene oder überbetrieblich),  
  Ggf. weitere für Sicherheit Verantwortliche (z. B. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach Baustellenverordnung)  
  Ggf. Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden und betrieblich so vereinbart)  
  Ggf. externe Arbeitgeber (wenn Zeitarbeitsunternehmen, Fremdfirmen betroffen sind usw.)  
  Extern:    
  Polizei  
  Staatliche Arbeitsschutzaufsicht  
  Zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse  
  Betriebliche Versicherungen (Betriebsausfall-, Sach-, Gebäude-, Betriebshaftpflichtversicherung)  
4) Unfallermittlung    
 

Sind interne Unfallermittlungen veranlasst/durchgeführt?

Fotos, Dokumentation Unfallzeitpunkt, -hergang, Unfallzeugen
 
  Sind die relevanten Dokumente zusammengestellt? Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, mitarbeiterbezogene Qualifikationen, Prüfnachweise usw.  
  Sind Namen und Funktionen von externen Ermittlern sowie polizeiliche und sonstige Aktenzeichen dokumentiert?  
 

Werden Unfalldaten betriebsintern vertraulich behandelt?

Achtung: Daten- und Persönlichkeitsschutz beachten!
 
  Werden behördliche Anordnungen kurzfristig umgesetzt?  
5) Kontakt mit Angehörigen    
  Sind betroffene Angehörige informiert?  
  Ist ein Betriebsvertreter benannt, der den Kontakt mit Angehörigen in der kritischen Phase nach einem Unfall hält?  
6) Kontakt mit Medien    
  Wer ist für den Kontakt mit Medienvertretern zuständig?  
  Ist sichergestellt, dass kein ungeregelter Kontakt mit Medienvertretern auf dem Betriebsgelände stattfindet?  
7) Nachbetreuung    
 

Gibt es bei Bedarf die Möglichkeit der Beratung durch einen Notfallseelsorger?

(für Angehörige, betroffene Kollegen, Unfallzeugen, Ersthelfer usw.)
 
 

Bekommen betriebliche Betroffene, die sich durch ein Unfallerlebnis belastet fühlen, frühzeitig Beratungsangebote?

(durch den Betriebsarzt und/oder über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse)
 
8) Vorsorglich zu klärende Fragen    
 

Auf welche Betriebsräume kann in Notfallsituationen zurückgegriffen werden, um :

  • Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zu empfangen
  • betroffene Kollegen und/oder Angehörige zu betreuen
  • ggf. Medienkontakte abzuwickeln?
 
 

Welche Mitarbeiter sind geeignet (in Betrieben ohne entsprechende Fachabteilungen) in Notfällen bestimmte Aufgaben zu übernehmen:

  • Zugangskontrolle,
  • Kontakt mit Medienvertretern
  • Kontakt mit Angehörigen
  • Unfalldokumentation (Aufzeichnungen, Fotos)
 
  Gibt es geeignetes Absperrmaterial und wo?  

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