Begriff

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beschreiben für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen. Sie berücksichtigen dabei auch Art, Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition. Zusätzlich können Maßnahmen bez. oraler Aufnahme und dermaler Gefährdung sowie möglicher Brand- und Explosionsgefährdungen beschrieben werden. Durch die Verwendung von VSK wird die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wesentlich erleichtert. VSK können für mehrere vergleichbare Arbeitsbereiche eines Unternehmens genutzt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind die Gefahrstoffverordnung und insbesondere die TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung".

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