Begriff

Ein Verdichter (Kompressor) ist eine Maschine, die Gase oder Dämpfe zu einem höheren Druck als dem Ansaugdruck komprimiert. Kennzeichen eines Verdichters sind der erreichbare Druck und die Liefermenge. Ein Verdichter besteht aus dem Verdichter selbst, der Antriebsmaschine und weiteren Bauteilen, die zu einem sicheren Betrieb notwendig sind. Stationäre Verdichter werden meist durch Elektromotoren angetrieben. Bei mobilen Anlagen werden häufig Verbrennungsmotoren verwendet (z. B. Baustellenkompressoren). Verdichter werden häufig als verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen mit Antriebsmotor und Druckbehälter hergestellt und geliefert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Verdichter sind Druckbehälteranlagen und damit überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 des Gesetzes über Überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i. V. mit § 2 Abs. 13 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ausnahmen sind Geräte mit geringem Risikopotenzial. Die Beschaffenheitsanforderungen an Druckbehälteranlagen sind harmonisiert, d. h. durch einschlägige EU-Richtlinien geregelt. Für einfache Druckbehälter ist die 6. ProdSV (Richtlinie 2014/29/EU) maßgeblich, für Druckgeräte (mit einem max. zulässigen Überdruck von > 0,5 bar) die 14. ProdSV (Richtlinie 2014/68/EU). Den Stand der Technik geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wieder auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wieder.

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