Wenn eine Bewirtung stattfindet, greift u. U. die Lebensmittelhygieneverordnung. Sie gilt für die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Ob das im Rahmen eines Betriebsfests o. Ä. zutrifft, ist unterschiedlich zu bewerten. Wenn die eigene Kantine oder ein Catering-Unternehmen die Bewirtung übernimmt, ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Allerdings sind diese in aller Regel auch über die Anforderungen nach Lebensmittelhygieneverordnung informiert und für die Einhaltung verantwortlich. Schwieriger wird die Einschätzung, wenn der Betrieb in eigener Regie z. B. Kuchen und Würstchen verkauft oder gratis anbietet. Im Zweifel empfiehlt sich eine Anfrage beim örtlichen Ordnungsamt bzw. bei der Gesundheitsbehörde (auf kommunaler oder Kreisebene).

In jedem Fall sollten elementare Hygieneregeln eingehalten werden:

  • auf Haltbarkeit der Lebensmittel achten;
  • Lebensmittel sauber und geschützt vor Insekten aufbewahren;
  • Kühlkette für empfindliche Lebensmittel möglichst ohne Unterbrechung einhalten;
  • auf gute allgemeine und persönliche Hygiene achten (Hände waschen, ggf. Einmalhandschuhe und Einmalhandtücher verwenden, schmutziges Geschirr und Essensreste von sauberem Geschirr und Lebensmitteln trennen, separate Wischtücher (für Boden, Tische, saubere und schmutzige Bereiche) verwenden …;
  • auf besonders verderbliche Lebensmittel ggf. verzichten (Speisen mit Mayonnaise und frischer Sahne, nicht durchgegartes Fleisch bzw. Eier);
  • betroffene Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Personen mit Symptomen von Magen-Darm-Infektionen bei sich selbst oder im häuslichen Umfeld an der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln nicht beteiligt sein dürfen.

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