Betriebsanweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten in die Sprachen der Mehrzahl der fremdländischen Mitarbeiter übersetzt werden. Alle Betriebsanweisungen sollten in das firmeneigene Intranet gestellt oder (falls kein Zugang zum Intranet für die fremdsprachigen Beschäftigten möglich ist) am "Schwarzen Brett" ausgehängt werden, damit die Beschäftigten ständig auf sie zurückgreifen können. Als Vorlage oder Beispieltext für solche mehrsprachigen Materialien kann das Merkblatt "Verhalten im Brandfall" des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft herhalten, das beispielsweise in Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung steht.

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