Lange Zeit gab es eine politische Diskussion, ob Deutschland eigentlich ein Einwanderungsland ist: Laut dem OECD-Zuwanderungsranking gibt es daran keinen Zweifel mehr. Deutschland lag im Jahr 2015 hinter den USA auf Platz 2 der Staaten mit den höchsten Einwanderungsraten und innerhalb der Europäischen Union sogar auf Platz 1. Ein Hauptgrund dafür sind neben der ökonomischen und wohlfahrtstaatlichen Attraktivität des Standorts Deutschlands auch die vielen wirtschaftlichen und politischen Krisen, die in vielen europäischen Ländern und in der arabischen Welt für einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen sorgten. Der Zustrom ausländischer Mitarbeiter fordert jedes Unternehmen grundlegend heraus, vor allem auf der kommunikativen Ebene. Sprachbarrieren sind nicht einfach zu überwinden. In der betrieblichen Praxis kann die Sprachbarriere schnell zu einer Vielzahl von praktischen und rechtlichen Problemen führen.

Wie können deutschsprachige Unternehmensführungen und fremdsprachige Beschäftigte miteinander kommunizieren und wie kann dadurch auch die Arbeitssicherheit gewährleistet werden? Im Hinblick auf Unterweisungen heißt das: Was ist, wenn die Beschäftigten nicht in der Lage sind, wichtige Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen und zur richtigen Schutzkleidung zu verstehen? Wie kann man dieses Problem lösen? Welche Methoden und Verfahren gibt es für Arbeitsschutzunterweisungen in einem sprachlich heterogenen Unternehmen? Und hinsichtlich der Rechtslage: Sind Arbeitgeber eigentlich rechtlich verpflichtet, Unterweisungen in den Muttersprachen ihrer ausländischen Arbeitskräfte anzubieten? Wichtige Antworten dazu bietet dieser Beitrag.

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