Begriff

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicherheitsgerechten Arbeitsplatz. Das Unternehmen muss daher dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet sind. Eine sichere Technik und eine gute Organisation reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus. Um hier die optimalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass keine oder möglichst wenige Unfälle passieren, muss auch das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter geweckt und gefördert werden. Dies soll mit der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten erreicht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend im staatlichen Arbeitsschutzrecht ist § 12 Arbeitsschutzgesetz, im berufsgenossenschaftlichen Recht § 4 Abs. 1 DGUV-V 1. Forderungen nach Unterweisung der Mitarbeiter finden sich aber auch in zahlreichen weiteren Vorschriften wie z. B. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Mangelnde Unterweisung kann zu Schadensersatzansprüchen evtl. geschädigter Mitarbeiter führen (BAG, Urteil vom 14.12.2006 – 8 AZR 628/05). Bußgeld droht, wenn Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen werden (§ 9 ArbStättV).

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