Durch dieses Unfallkriterium soll versucht werden, gefährliche (in diesem Fall: besonders unfallträchtige) Tätigkeiten zu entdecken. Dazu ist eine Einteilung der Tätigkeiten zum Zeitpunkt des Unfalls notwendig. Hier ist beispielsweise folgende Einteilung möglich:
0 | Nicht klassifizierbar |
1 | Bedienen, Steuern, Ingangsetzen, Stillsetzen, Einrichten von Maschinen |
2 | Handhaben von Werkzeugen und Geräten |
3 | Handhaben von sonstigen Geräten und Hilfsmitteln |
4 | Gehen, steigen, klettern, springen |
5 | Heben, tragen, ablegen, stapeln, sortieren |
6 | Schieben, bewegen, festhalten, zurückhalten |
7 | Überwachen, beaufsichtigen, beobachten |
8 | Auseinander nehmen, zerlegen, zusammenfügen, instand setzen |
9 | Nebentätigkeiten (Pause, umkleiden, spielen, mitfahren etc.) |
Diese Merkmale sind im Bedarfsfall zu ändern bzw. den Gegebenheiten anzupassen.
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