Der Unfallgegenstand bezeichnet den unfallauslösenden Gegenstand, dessen Vorhandensein, Orts- oder Zustandsänderung den vorgesehenen Betriebszustand oder ‐ablauf gestört und dadurch den Unfall ausgelöst hat.

 
Praxis-Beispiel

Unfallgegenstand

Dies können ein abrutschendes Werkzeug, ein glatter Boden, aber auch Fahrzeuge oder Gase und Dämpfe (z. B. Gefahrstoffe) sein.

Die Eingruppierung in diese Kategorie ist mitunter schwierig, da nicht in jedem Fall zweifelsfrei erkennbar ist, was den Unfall ausgelöst hat. Gelegentlich können auch mehrere Gegenstände zu einem Unfall führen.

Abb. 2 ist zu entnehmen, dass sich die meisten Unfälle im Beispielunternehmen durch Flüssigkeiten ereignet haben. Hier müsste nun hinterfragt werden, wie die Unfälle passiert sind und um welche Art von Flüssigkeiten es sich handelt. Das können z. B. Gefahrstoffe (z. B. Säuren oder Laugen), unter Druck befindliche Flüssigkeiten oder heiße Flüssigkeiten sein.

Der Unfallgegenstand "Boden" könnte hier auf schlechte, weil zu glatte Bodenbeläge hinweisen. Häufig vorkommende Nässe kann ebenfalls dazu führen, dass der Boden der unfallauslösende Gegenstand ist. Abgelaufene Schuhe oder Schuhe mit falschen, d. h. zu glatten Sohlen sind eine weitere Möglichkeit, der in diesem Kontext nachgegangen werden sollte. In jedem Fall empfiehlt es sich, den Ursachen weiter auf den Grund zu gehen.

Die Unfälle mit Fahrzeugen können sich auf Wegeunfälle beziehen, es kann sich aber auch um Unfälle innerhalb des Firmengeländes handeln. Als Fahrzeuge kommen neben PKW und LKW auch Zweiräder, Flurförderzeuge oder andere in Betracht. Eine genauere Aufschlüsselung ist bei Bedarf möglich.

Abb. 2: Der Unfallgegenstand

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge