Wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, ist dies ein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung definiert Unfall als zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen kann.

Arbeitsunfälle werden nach ihrer Schwere eingeteilt in:

  • leicht: Erste-Hilfe ist erforderlich, jedoch keine medizinische Betreuung. Die Arbeit kann wieder aufgenommen werden; es erfolgt ein Eintrag ins Verbandbuch;
  • schwer: Mit Ausfallzeiten und/oder Krankenhausaufenthalt verbunden;
  • tödlich.

Die Unfallpyramide setzt Schwere und Häufigkeit von Arbeitsunfällen ins Verhältnis (Abb. 1).

Abb. 1: Unfallpyramide: Verhältnis von Schwere und Häufigkeit von Arbeitsunfällen

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