Bei Krankenrückkehrgesprächen handelt es sich um Gespräche, welche die direkte Führungskraft mit den Mitarbeitern nach längerer Krankheitsdauer führt. Mit dem Gespräch sollen etwaige betriebliche Gründe, die zur Erkrankung führten, in Erfahrung gebracht werden. Krankenrückkehrgespräche können standardisiert, teilstandardisiert oder in völlig offener Form durchgeführt werden und sind eine eigenständige Maßnahme oder eine Maßnahme im Rahmen des BEM.

 
Achtung

Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen

  • Der Arbeitgeber ist zu Krankenrückkehrgesprächen rechtlich nicht verpflichtet.
  • Sind diese Gespräche betrieblich geregelt, muss der Mitarbeitende daran teilnehmen.
  • Bei betrieblich geregelten Krankenrückkehrgesprächen darf der Arbeitnehmer die Interessenvertretung hinzuziehen.

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