Eine Sensibilisierung gegenüber Epoxidharzen wird mit dem Epikutantest diagnostiziert. Dabei werden Allergene in standardisierter Form in kleinen Testkammern auf die Haut des oberen Rückens aufgebracht. Nach einer 24- oder 48-stündigen Exposition werden die Testpflaster entfernt. Wenn eine Sensibilisierung vorliegt, zeigt sich eine allergische ("positive") Reaktion, die je nach Schweregrad dokumentiert wird. Kontaktallergien gegen Epoxidharze wurden in den vergangenen Jahren seltener diagnostiziert, als sie tatsächlich sind. Hintergrund war, dass bei Weitem nicht alle Inhaltsstoffe von Epoxidharzsystemen als Testsubstanzen für den Epikutantest kommerziell erhältlich waren.[1]

Diese unbefriedigende Situation war Anlass für den Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK), das Projekt EPOX 2002 zu initiieren. Im Rahmen dieses Projektes wurden die aktuell in den Produkten der Bauwirtschaft enthaltenen sensibilisierenden Inhaltsstoffe ermittelt und entsprechende Testmaterialien erstellt. Mit diesem neuen Testset sind erkrankte Personen aus der Bauwirtschaft untersucht worden. Ziel war u. a. die beruflichen Problemfelder besser zu identifizieren und die gewonnenen Erkenntnisse in präventive Maßnahmen umzusetzen. Zudem sollen zukünftig erkrankte Personen mit in der Praxis nicht mehr verwendeten Substanzen nicht mehr getestet werden, da von einigen Substanzen auch beim Epikutantest die Gefahr der Sensibilisierung ausgehen kann. Tab. 1 enthält die Ergebnisse der IDVK-Studie.

Die medizinischen Untersuchungen zeigen, dass sich die meisten allergischen Reaktionen gegen das eigentliche Epoxidharz richten. Während die Epoxidharze selbst Bestandteil jeder Epoxidharzformulierung sind, werden zur Einstellung der Viskosität unterschiedliche Reaktivverdünner und Amine als Härter zugesetzt. Die Anzahl der positiven Reaktionen auf Reaktivverdünner und Amine ist deutlich geringer.

 
Achtung

Vermeidung von Substanzen bei Allergien

Das bedeutet, dass jeder Verarbeiter von Epoxidharz Umgang mit dem Harz auf Basis von DGEBA und DGEBF hat. Dagegen ist der Personenkreis, der Umgang mit einzelnen, bestimmten Reaktivverdünnern oder Aminen hat, deutlich kleiner. Das bedeutet aber auch, dass bei einer Allergie gegen DGEBA- und DGEBF-Harz ein Vermeiden der Substanzen nur möglich ist, wenn kein Epoxidharz mehr verarbeitet wird.

Bei den Harzen ist zudem zu beachten, dass sie aus einer Mischung unterschiedlicher Molekularmasse bestehen. Die unterschiedlichen Molekularmassen besitzen ein unterschiedliches sensibilisierendes Potenzial, wobei die Substanzen mit dem geringsten Molekulargewicht das höchste sensibilisierende Potenzial aufweisen.[2]

 
Testsubstanz Allergische Reaktionen [% der getesteten Patienten mit Verdacht auf Epoxidharzallergie]
Harze
Epoxidharz auf Basis des Diglycidylethers von Bisphenol A (DGEBA) 61,5
Epoxidharz auf Basis des Diglycidylethers von Bisphenol F (DGEBF) 46,7
Härter
m-Xylendiamin (MXDA) 13,1
Isophorondiamin (IPDA) 6,5
4,4'-Diaminodiphenylmethan 4,8
Triethylentetramin 1,2
Hexamethylentetramin 1,3
N-Aminoethylpiperazin 1,1
Diethylentriamin 1,1
Dipropylentriamin (DPTA) 4,7
Trimethylhexan-1,6-diamin (Isomerengemisch) 4,9
Reaktivverdünner
1,6-Hexandioldiglycidylether (1,6-HDDGE) 23,4
1,4-Butandioldiglycidylether (1,4-BDDGE) 22,8
p-tert.-Butylphenylglycidylether 14,9
Phenylglycidylether 16,2
Cresylglycidylether 9,0
Butylglycidylether 7,7
Trimethylolpropantriglycidylether 7,4

Tab. 1: Typische Inhaltsstoffe aus Epoxidharz-Produkten mit Angabe der Häufigkeit der Auslösung einer Sensibilisierung (EPOX 2002) und der Verfügbarkeit als Testsubstanz für Epikutantests

Besteht eine Allergie gegen einen bestimmten Reaktivverdünner oder gegen ein bestimmtes Amin, können theoretisch weiter Epoxidharzsysteme verarbeitet werden, sofern Produkte mit diesen Inhaltsstoffen gemieden werden.

Grundsätzlich ist seit der Einführung von CLP eine Differenzierung der sensibilisierenden Wirkstärke möglich. Dabei wird basierend auf dem Ergebnis von Tierversuchen ein Stoff mit einer starken sensibilisierenden Potenz der Unterkategorie 1A zugeordnet. Bei Stoffen mit geringer oder mäßiger sensibilisierender Potenz erfolgt die Zuordnung zur Unterkategorie 1B. Bei unzureichenden Daten wird der Kategorie 1 zugeordnet. Bei vielen Stoffen wird die Differenzierung aber nicht vorgenommen; diese werden dann der Kategorie 1 zugeordnet.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes[3] ist ein weitreichenderes Bewertungssystem entwickelt worden. Bei dem Bewertungssystem werden die unterschiedlichen Schritte bei der Entstehung einer Sensibilisierung berücksichtigt. Dabei handelt es sich um die

  • Bioverfügbarkeit/Hautdurchdringung
  • Haptenisierung (Proteinreaktion)
  • Keratinozytenreaktion (Entzündungsmediatren)
  • Reifung und Migration der dendritischen Zellen und
  • T-Zellaktivierung/Proliferation allergenspezifischer T-Zellen.

Die Wirkstärkenbewertung basiert auf Ergebnissen aus Tests am Menschen oder am Versuchstier (in vivo), sowie Ergebnissen aus einer Kombination von Tests im Reage...

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