Überwachungsbedürftige Anlagen sind u. a.:

  • Dampfkesselanlagen (mit Ausnahme derartiger Anlagen auf Seeschiffen),
  • Druckbehälteranlagen (außer Dampfkessel),
  • Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,
  • Leitungen unter innerem Überdruck für entzündbare, pyrophore, akut toxische oder ätzende Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,
  • Aufzugsanlagen,
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören auch die Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen für den sicheren Betrieb.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge