Nach den Vorschriften zum Mutterschutz genießen Schwangere und stillende Mütter einen besonderen Schutz. Die Forderungen aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind hinsichtlich des Schutzes Schwangerer vor gesundheitsschädigendem Lärm vom Arbeitgeber zu beachten. Bei Gefährdungen durch Lärm sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

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