Wenn bekannt wird, dass Grenzwerte, zulässige Höchstwerte, der technische Maßnahmenwert oder Mindestanforderungen nach der TrinkwV nicht eingehalten werden, muss das Gesundheitsamt sofort darüber informiert werden. Dies gilt auch für grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers (§ 47 TrinkwV). Die Gründe für die Abweichungen müssen untersucht und die einwandfreie Qualität des Trinkwassers so schnell wie möglich wieder hergestellt werden.

 
Achtung

Erweiterte Informationspflichten

Sofern Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, müssen verwendete Aufbereitungsstoffe sowie ihre Konzentrationen im Trinkwasser schriftlich oder auf Datenträgern mindestens wöchentlich aufgezeichnet werden (§ 25 TrinkwV). Dies gilt u. a. auch für Unternehmen, die nur eine Trinkwasser-Installation betreiben. Die Aufzeichnungen müssen darüber hinaus für die Verbraucher zugänglich sein oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden (ebd.).

Nach § 45 TrinkwV muss den Anschlussnehmern bzw. Verbrauchern grundsätzlich mind. jährlich geeignetes und leicht verständliches Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung gestellt werden.

Anlagenbetreiber müssen die betroffenen Verbraucher informieren, wenn Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind , sobald sie davon Kenntnis erlangen oder ein entsprechender Verdacht besteht (§ 17 TrinkwV).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge