Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht in schädigenden Konzentrationen enthalten sein (§ 6 i. V. mit Anlage 1 und 3 TrinkwV).

 
Praxis-Beispiel

Escherichia coli und Enterokokken

Nach Anlage 1 Teil I und II TrinkwV dürfen die Bakterien Escherichia coli sowie intestinale Enterokokken in Trinkwasser nicht nachweisbar sein.

Für Legionellen in Anlagen der Trinkwasser-Installation gilt der technische Maßnahmenwert von 100 Keimen pro 100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV).

 
Praxis-Tipp

Legionellen-Prävention

Zur Prävention wird empfohlen, dass die Temperatur im Wassersystem mind. 60 ºC beträgt, um ggf. enthaltene Legionellen wirksam abzutöten. Wird der technische Maßnahmenwert erreicht, können folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Z. B. chemische oder thermische Desinfektion, UV-Bestrahlung.[1]

[1] Quelle: DVGW-Arbeitsblatt W 551-1 (Teil der W 551-Reihe).

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