In der Praxis verwenden Unternehmen Trinkwasser als Lebensmittel, in Waschräumen, zur Brandbekämpfung oder in Prozessen, wie z. B. zum Lösen, Reinigen, Kühlen.

In Lebensmittelbetrieben muss grundsätzlich Trinkwasser verwendet werden (s. LMHV).

Wird das Trinkwasser vom kommunalen Wasserversorger bzw. Wasserverband bezogen, so ist primär dieser für die Einhaltung der TrinkwV verantwortlich. Allerdings darf das qualitativ einwandfreie Trinkwasser durch die Gebäude-Installation nicht beeinträchtigt werden. Dafür sind die wasserverbrauchenden Unternehmen verantwortlich.

 
Achtung

Eigenversorger müssen TrinkwV beachten

In seltenen Fällen entnehmen Unternehmen Wasser aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern und bereiten es selbst auf, um Trinkwasserqualität zu erreichen. Diese Benutzung (s. § 9 WHG) bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung (§ 8 Abs. 1 WHG) und ist entgeltpflichtig. Für das derart gewonnene Trinkwasser gelten ebenfalls die Forderungen der TrinkwV.

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